GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesundheitsRecht - GesR

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Aufsätze

Weichert, Thilo, Gesundheitsdaten im Internet, GesR 2024, 273-281

Wurden personenbezogene Gesundheitsdaten digital früher vor allem in abgeschotteten informationstechnischen Systemen verarbeitet, so erfolgte in den vergangenen Jahren eine immer stärker werdende Verknüpfung solcher Systeme über das Internet. Über Online-Angebote werden zunehmend Gesundheitsdaten erfasst und weiterverarbeitet. Dabei sind gegenüber weniger sensitiven Daten gesteigerte formelle und materielle Anforderungen zu beachten.

Krüger, Matthias / Sy, Yero, Überlegungen zum Täterkreis von § 75a Abs. 1 IfSG, GesR 2024, 281-287

Im Herbst 2023 meinte der 1. Strafsenat am BGH, dass die vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfassten Manipulationen an digitalen Impfzertifikaten nicht bloß von bestimmten Tätern als sog. Sonderdelikte begangen werden können, sondern als sog. Allgemeindelikte von jedermann. Wenngleich er sich auf einen Vorläufer von § 75a Abs. 1 IfSG bezog, ist sein Beschluss nicht bloß rechtshistorisch interessant. Vielmehr stellt sich die Frage ebenso für die aktuelle Tatbestandsfassung. Dabei sprechen, um das Ergebnis der Überlegungen vorwegzunehmen, die besseren Gründe dafür, dem Senat zu widersprechen.

Rechtsprechung kompakt

BGH v. 6.2.2024 - II ZB 23/22 / Rehborn, Martin, Name einer (ärztlichen) Partnerschaftsgesellschaft, GesR 2024, 287-288

OLG Zweibrücken v. 16.3.2023 - 4 U 102/22 / Meinke, Thomas, (Keine) “öffentliche Wiedergabe“ durch Kabelweitersendung in Senioren- und Pflegezentrum, GesR 2024, 288-289

Rechtsprechung

BSG v. 29.8.2023 - B 1 KR 15/22 R, Voraussetzungen für konkludente stationäre Aufnahme, GesR 2024, 289-292

SG München v. 2.5.2023 - S 7 KR 1032/22, Anforderungen an Strukturmerkmale für Schlaganfallstation (OPS 8-981.2), GesR 2024, 292-297

BGH v. 23.1.2024 - VI ZR 213/22, Vortrag zu Patientenverhalten bei richtigem ärztlichen Befund, GesR 2024, 297-298

OLG Oldenburg v. 7.2.2024 - 5 U 33/23, Abgrenzung von Primär- und Sekundärschaden bei unterlassener Befunderhebung, GesR 2024, 299-300

OLG Saarbrücken v. 25.8.2023 - 1 U 100/22, Beschränkung der Einwilligung auf einen bestimmten Operateur, GesR 2024, 300-308

BSG v. 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R, Amtsenthebung eines MDK-Geschäftsführers, GesR 2024, 308-313

LSG Berlin-Brandenburg v. 20.9.2023 - L 7 KA 29/20, Voraussetzungen für Abrechnung der hausärztlichen Versichertenpauschale, GesR 2024, 314-319

LSG Berlin-Brandenburg v. 18.10.2023 - L 7 KA 26/23 B ER, Auswahl zwischen mehreren MVZ als Bewerber für Praxisnachfolge, GesR 2024, 319-321

LSG Niedersachsen-Bremen v. 23.8.2023 - L 3 KA 30/21, Ermittlung von Praxisbesonderheiten im Rahmen einer Richtgrößenprüfung, GesR 2024, 321-325

BGH v. 18.10.2023 - 1 StR 146/23, Fälschung einer Impfbescheinigung als “Allgemeindelikt“, GesR 2024, 325-328

OVG Sachsen-Anhalt v. 19.2.2024 - 1 M 5/24, Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs vor Wiedererteilung der Approbation, GesR 2024, 328-334

BerufsG für Heilberufe beim VG Münster v. 10.1.2024 - 16 K 978/22.T, Schmähkritik gegenüber Präsidenten einer Ärztekammer, GesR 2024, 334-336

OLG Frankfurt/M. v. 21.9.2023 - 6 W 69/23, GOÄ: keine verpflichtende Anwendung durch GmbH, GesR 2024, 336-337

Rezensionen

Gassner, Ulrich M., Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler (Hrsg.), Produzentenhaftung, GesR 2024, 338

Ratzel, Rudolf, Rehmann/Wagner, MP-VO Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte – Kommentar, GesR 2024, 338-339

Braun, Sebastian, Saliger/Tsambikakis (Hrsg.), Strafrecht der Medizin, Handbuch für Wissenschaft und Praxis, GesR 2024, 339

Hessenkämper, Kristina, Klein, Die ärztliche Schweigepflicht als verfassungsrechtliche Schutzpflicht im Spannungsverhältnis zum Schutz der Allgemeinheit vor Patienten mit Fremdschädigungspotenzial in sensiblen Berufen, GesR 2024, 339-340

EDITORIAL, GesR 2024, R33

Aktuelles

DKG

DKG zu Übergriffen auf Klinik-Beschäftigte – Krankenhaus-Personal deutlich stärker von Gewalt betroffen, GesR 2024, R37

Bundesärztekammer

Sorgenvoller Ausblick: Keine Entwarnung, trotz leichter Erholung, GesR 2024, R37-R38

KBV

“Selbstverwaltung braucht Freiheiten für maßgerechte Lösungen“, GesR 2024, R38

GKV-Spitzenverband

Bedarf erkennen, Qualität sicherstellen, leistungsgerecht finanzieren, GesR 2024, R38-R39

ABDA

500 Apotheken in einem Jahr weniger – Apothekerschaft kündigt neue Proteste an, GesR 2024, R40

Vfa

vfa-Impfdashboard, GesR 2024, R40-R41

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.