BGH 17.1.2012, VI ZR 336/10
Die nach Transfusionsgesetz geltenden Beweiserleichterungen für geschädigte Patienten finden bei Injektionen von homöopathischen Eigenblutprodukten keine Anwendung. Auch der enge zeitliche Zusammenhang einer Infektion mit einer Injektion stellt noch keinen typischen Geschehensablauf dar, der einen Anscheinsbeweis für die Infektion durch die Injektion rechtfertigen könnte.
LG Frankfurt (Oder) 21.1.2011, 31 O 157/10
Arbeitgeber dürfen auf die Krankenkassenwahl ihrer Beschäftigten keinen Druck ausüben und nicht sachwidrig auf diese Entscheidung Einfluss nehmen. Anderenfalls verhalten sie sich wettbewerbswidrig und können unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt werden, die Beeinflussung der Krankenkassenwahl zu unterlassen.
BGH 12.1.2012, I ZR 211/10
Das Rabattsystem einer Apotheke, die für ihre Kunden bei einer Apotheke im Ausland preiswerte Medikamente bestellt, die dann von den Kunden in der deutschen Apotheke abgeholt werden, ist teilweise zulässig. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung ist dabei maßgebend, dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die verpflichtet ist, die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der auf diese Weise abzugebenden Arzneimittel zu prüfen und die Verbraucher bei Bedarf zu beraten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht der Universität zu Köln und die Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V., Köln, laden ein zum 10. Kölner Sozialrechtstag "Versorgungssicherheit in der Krankenversicherung" am 13.3.2012 in der Universität zu Köln.
BFH 18.8.2011, V R 27/10
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnis tätig ist.
BGH 22.6.2011, 2 StR 580/10
Für die Strafvorschrift des § 5 HeilprG reicht es aus, wenn die angewandte Therapieform im konkreten Fall generell geeignet ist, die Gesundheit des Patienten nennenswert zu schädigen. Ob sich eine potentielle Gesundheitsgefährdung in einzelnen Fällen auch konkretisiert oder gar realisiert hat, ist demgegenüber nur für das Strafmaß bedeutsam.
BGH 19.7.2011, VI ZR 217/10
Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB verdrängt als Ausnahmebestimmung in besonders gelagerten Fällen die allgemein gehaltenen Anknüpfungsregeln der Art. 38 bis 40 Abs. 2 EGBGB - mithin auch das Wahlrecht des Verletzten aus Art. 40 Abs. 1 S. 2. Danach kommt ein anderes Recht zur Anwendung, mit dem der zu beurteilende Sachverhalt eine wesentlich engere Verbindung aufweist.
BGH 17.5.2011, VI ZR 69/10
Eine vorgezogene Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden ist zwar nicht bei jeder Geburt erforderlich. Sie ist aber immer dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Geburtsvorgang in Richtung auf eine solche Entscheidungssituation entwickeln kann, in der die Schnittentbindung notwendig oder zumindest zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird.
BAG 29.6.2011, 5 AZR 161/10
Ist einzelvertraglich vereinbart, dass der Chefarzt eines Krankenhauses Vergütung nach der Vergütungsgruppe I des BAT-KF erhält, ist im Zweifel von einer dynamischen Vergütungsvereinbarung auszugehen. Die Vergütungsgruppe I BAT-KF wurde zum 1.7.2007 in die Entgeltgruppe 15 Ü BAT-KF n.F. übergeleitet. Dies gilt mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch für Chefärzte.
ArbG Hamburg 17.5.2011, 1 BV 5/10
Die unter der Bezeichnung "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" auftretende Arbeitnehmervereinigung ist keine tariffähige Gewerkschaft. Das ergibt sich für die Vergangenheit schon daraus, dass die Vereinigung lange Zeit ohne Tarifstatut agiert hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangelt es ihr aufgrund der geringen Mitgliederzahl an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern.
LAG Hamburg 23.3.2011, 2 Sa 83/10
Auch kirchliche Einrichtungen können bestreikt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsbedingungen in der kirchlichen Einrichtung tariflich geregelt sind. In diesem Fall wird erst durch das Recht zum Streik das für Tarifverhandlungen erforderliche Machtgleichgewicht zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern hergestellt. Für Ärzte in kirchlichen Einrichtungen gilt, dass ein Streik nicht generell unzulässig ist, solange die notwendige Patientenversorgung durch eine Notdienstvereinbarung abgesichert werden kann.
BSG 18.1.2011, B 4 AS 108/10 R
Privat krankenversicherte Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, haben einen Anspruch auf volle Übernahme der Beiträge für die private Krankenversicherung. Insoweit besteht eine planwidrige Regelungslücke, die durch eine analoge Anwendung der Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zu schließen ist.
BAG 16.12.2010, 6 AZR 357/09
Der am 1.8.2006 in Kraft getretene Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) sieht keine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Oberarzt auf die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe III vor. Die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb dieser Entgeltgruppe beginnt daher erst mit Inkrafttreten des Tarifvertrags zu laufen.
BVerfG 8.12.2010, 1 BvR 1287/08
Es ist es nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit vereinbar, eine auf einem zum Preisvergleich dienenden Internetportal abgegebene Kostenschätzung generell als berufsrechtswidrige Werbung zu qualifizieren. Es ist nicht ersichtlich, dass eine derartige Nutzung des Internets zu einer Verunsicherung der Patienten und einem allgemeinen Vertrauensverlust gegenüber den Zahnärzten führen könnte.
Der Bundestag hat am 12.11.2010 dem "Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und wird am 1.1.2011 in Kraft treten. Es sieht u.a. einen Anstieg des Gesamtbeitrags von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 % vor. Hiervon haben die Arbeitgeber 7,3 % und die Arbeitnehmer 8,2 % zu tragen.
Das Bundeskabinett hat am 22.9.2010 einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Danach steigt der Gesamtbeitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Krankenversicherung zum 1.1.2011 von 14,9 auf 15,5 %. Hiervon haben die Arbeitgeber 7,3 % und die Arbeitnehmer 8,2 % zu tragen. Krankenkassen können darüber hinaus von Arbeitnehmern Zusatzbeiträge verlangen. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 % festgeschrieben.
Der mehrmonatige Tarifkonflikt an den kommunalen Krankenhäusern ist beigelegt. Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich am 9.6.2010 auf einen Tarifkompromiss geeinigt. Danach erhalten die Ärzte ab dem 1.5.2010 eine lineare Gehaltserhöhung von 2,0 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 400,- €. Außerdem steigt die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtarbeit. Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit bis zum 31.8.2011 hat, bedarf allerdings noch der Zustimmung der Tarifgremien.
BVerfG 14.4.2010, 1 BvL 8/08
Eine Regelung der Stadt Hamburg zur Privatisierung ihrer Kliniken benachteiligt die ausgegliederten Reinigungskräfte, soweit sie diesen - anders als den anderen Klinik-Mitarbeitern - das ursprünglich zugesagte Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst versagt. Da die Ungleichbehandlung der Reinigungskräfte sachlich nicht gerechtfertigt ist, liegt hierin ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung ist darüber hinaus mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar, da die Reinigungskräfte zu 93,5 % weiblich sind und die Sonderregelung daher eine geschlechtsspezifische Wirkung hat.
BAG 24.3.2010, 10 AZR 58/09
Der Anspruch auf eine Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) besteht grds. auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtslage hat sich insoweit gegenüber der früheren tariflichen Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) verändert.
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 27.2.2010 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern verständigt. Danach steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden in den nächsten zwei Jahren insgesamt um 2,3 Prozent - und zwar um 1,2 Prozent ab dem 1.1.2010, um weitere 0,6 Prozent ab dem 1.1.2011 und um weitere 0,5 Prozent ab dem 1.8.2011. Im Januar 2011 kommt eine einmalige Sonderzahlung i.H.v. 240 € hinzu.
BAG 9.12.2009, 4 AZR 841/08 u.a.
Das BAG hatte in mehreren Fällen darüber zu entscheiden, wie die im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Eingruppierungsregeln für Oberärzte auszulegen sind. Danach reicht eine vor Inkrafttreten der Tarifverträge ausgesprochene "Ernennung" zum "Oberarzt" allein für eine entsprechende Eingruppierung nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass einem Arzt die alleinige medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik oder eine Abteilung übertragen und ihm mindestens ein Facharzt unterstellt worden ist.
BGH 10.11.2009, VI ZR 247/08
Bei der Frage, ob grob fahrlässige Unkenntnis eines Patienten von den einen Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers begründenden Umständen vorliegt, ist zugunsten des Patienten zu berücksichtigen, dass dieser nicht ohne Weiteres aus einer Verletzung auf einen schuldhaften Behandlungsfehler zu schließen braucht. Deshalb führt auch allein der negative Ausgang einer Behandlung nicht dazu, dass der Patient zur Vermeidung der Verjährung seiner Ansprüche Initiative zur Aufklärung des Behandlungsgeschehens entfalten müsste.
BGH 29.9.2009, VI ZR 251/08
Das Unterlassen einer gebotenen Therapie ist im Fall der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt.
BAG 19.11.2009, 6 AZR 624/08
Nach dem TVöD-K dürfen Bereitschaftsdienste des nicht-ärztlichen Personals u.a. dann durch Freizeitausgleich anstatt - wie im Regelfall - durch Bereitschaftsdienstentgelt abgegolten werden, wenn der Beschäftigte dem zustimmt. Hierfür reicht allerdings eine konkludente Zustimmung - etwa durch widerspruchlose Inanspruchnahme der gewährten Freizeit - aus.
BAG 23.9.2009, 4 AZR 382/08
Nach dem für Ärzte an Universitätskliniken geltenden TV-Ärzte/TdL werden nur "Zeiten ärztlicher Tätigkeit" entgelterhöhend berücksichtigt. Zu diesen Zeiten zählen nicht die vor der Approbation zurückgelegten Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP). Hierbei handelt es sich auch nicht um berücksichtigungsfähige "Zeiten von Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit".
BGH 16.6.2009, VI ZR 157/08
Auch wenn ein Patient eine medizinisch gebotene Behandlung ablehnt, schließt dies einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient zuvor über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist. Für die Frage, ob den Ärzten der Klinik ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Patient zu einer stationären Aufnahme hätte gezwungen werden können oder müssen.
BAG 25.6.2009, 8 AZR 236/08
Der Anspruch eines Arbeitnehmers (hier: eines Krankenhaus-Arztes) gegen seinen Arbeitgeber auf Freistellung von Schadensersatz-Ansprüchen Dritter (hier: eines Patienten) wird spätestens dann fällig, wenn der Arbeitnehmer die Rechtsverteidigung gegen seine Verurteilung zum Schadensersatz einstellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt daher auch die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 70 BAT zu laufen.
BAG 25.6.2009, 6 AZR 384/08
Bei der Überleitung eines Arbeitsverhältnisses vom BAT in den TVöD ist auch dann der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde zu legen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers aufgrund einer Beschäftigung bei der Caritas ortszuschlagsberechtigt war. Eine Tätigkeit bei der Caritas steht einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA gleich.
BVerfG 10.06.2009, 1 BvR 706/08 u.a.
Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung und zur Verbesserung des Wettbewerbs ist verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber trifft allerdings eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.