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Einigung im Tarifstreit an kommunalen Krankenhäusern: Ärzte erhalten 2,0 Prozent mehr Gehalt
Der mehrmonatige Tarifkonflikt an den kommunalen Krankenhäusern ist beigelegt. Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich am 9.6.2010 auf einen Tarifkompromiss geeinigt. Danach erhalten die Ärzte ab dem 1.5.2010 eine lineare Gehaltserhöhung von 2,0 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 400,- €. Außerdem steigt die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtarbeit. Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit bis zum 31.8.2011 hat, bedarf allerdings noch der Zustimmung der Tarifgremien.
BVerfG 14.4.2010, 1 BvL 8/08
Hamburger Regelung zur Klinik-Privatisierung benachteiligt Reinigungskräfte
Eine Regelung der Stadt Hamburg zur Privatisierung ihrer Kliniken benachteiligt die ausgegliederten Reinigungskräfte, soweit sie diesen – anders als den anderen Klinik-Mitarbeitern – das ursprünglich zugesagte Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst versagt. Da die Ungleichbehandlung der Reinigungskräfte sachlich nicht gerechtfertigt ist, liegt hierin ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung ist darüber hinaus mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar, da die Reinigungskräfte zu 93,5 % weiblich sind und die Sonderregelung daher eine geschlechtsspezifische Wirkung hat.
BAG 24.3.2010, 10 AZR 58/09
Krankenhaus-Angestellte haben auch während des Urlaubs Anspruch auf die ständige Wechselschichtzulage
Der Anspruch auf eine Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) besteht grds. auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtslage hat sich insoweit gegenüber der früheren tariflichen Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) verändert.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Beschäftigte erhalten 2,3 Prozent mehr Gehalt
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 27.2.2010 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern verständigt. Danach steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden in den nächsten zwei Jahren insgesamt um 2,3 Prozent – und zwar um 1,2 Prozent ab dem 1.1.2010, um weitere 0,6 Prozent ab dem 1.1.2011 und um weitere 0,5 Prozent ab dem 1.8.2011. Im Januar 2011 kommt eine einmalige Sonderzahlung i.H.v. 240 € hinzu.
BAG 9.12.2009, 4 AZR 841/08 u.a.
Wann liegt nach den neuen Eingruppierungsregeln eine Oberarzt-Tätigkeit vor?
Das BAG hatte in mehreren Fällen darüber zu entscheiden, wie die im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Eingruppierungsregeln für Oberärzte auszulegen sind. Danach reicht eine vor Inkrafttreten der Tarifverträge ausgesprochene "Ernennung" zum "Oberarzt" allein für eine entsprechende Eingruppierung nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass einem Arzt die alleinige medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik oder eine Abteilung übertragen und ihm mindestens ein Facharzt unterstellt worden ist.
BGH 10.11.2009, VI ZR 247/08
Allein Verletzungen begründen noch keine grob fahrlässige Unkenntnis von ärztlichen Behandlungsfehlern
Bei der Frage, ob grob fahrlässige Unkenntnis eines Patienten von den einen Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers begründenden Umständen vorliegt, ist zugunsten des Patienten zu berücksichtigen, dass dieser nicht ohne Weiteres aus einer Verletzung auf einen schuldhaften Behandlungsfehler zu schließen braucht. Deshalb führt auch allein der negative Ausgang einer Behandlung nicht dazu, dass der Patient zur Vermeidung der Verjährung seiner Ansprüche Initiative zur Aufklärung des Behandlungsgeschehens entfalten müsste.
BGH 29.9.2009, VI ZR 251/08
Unterlassene Befunderhebung kann groben ärztlichen Fehler darstellen
Das Unterlassen einer gebotenen Therapie ist im Fall der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt.
BAG 19.11.2009, 6 AZR 624/08
TVöD-K: Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeitausgleich kann auch konkludent vereinbart werden
Nach dem TVöD-K dürfen Bereitschaftsdienste des nicht-ärztlichen Personals u.a. dann durch Freizeitausgleich anstatt – wie im Regelfall – durch Bereitschaftsdienstentgelt abgegolten werden, wenn der Beschäftigte dem zustimmt. Hierfür reicht allerdings eine konkludente Zustimmung – etwa durch widerspruchlose Inanspruchnahme der gewährten Freizeit – aus.
BAG 23.9.2009, 4 AZR 382/08
AiP-Zeiten bleiben bei der Bemessung des Entgelts für Ärzte an Universitätskliniken unberücksichtigt
Nach dem für Ärzte an Universitätskliniken geltenden TV-Ärzte/TdL werden nur "Zeiten ärztlicher Tätigkeit" entgelterhöhend berücksichtigt. Zu diesen Zeiten zählen nicht die vor der Approbation zurückgelegten Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP). Hierbei handelt es sich auch nicht um berücksichtigungsfähige "Zeiten von Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit".
BGH 16.6.2009, VI ZR 157/08
Mangelnde Mitwirkung eines Patienten schließt medizinische Behandlungsfehler nicht aus
Auch wenn ein Patient eine medizinisch gebotene Behandlung ablehnt, schließt dies einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient zuvor über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist. Für die Frage, ob den Ärzten der Klinik ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Patient zu einer stationären Aufnahme hätte gezwungen werden können oder müssen.
BAG 25.6.2009, 8 AZR 236/08
Zur Fälligkeit des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Haftungsfreistellung
Der Anspruch eines Arbeitnehmers (hier: eines Krankenhaus-Arztes) gegen seinen Arbeitgeber auf Freistellung von Schadensersatz-Ansprüchen Dritter (hier: eines Patienten) wird spätestens dann fällig, wenn der Arbeitnehmer die Rechtsverteidigung gegen seine Verurteilung zum Schadensersatz einstellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt daher auch die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 70 BAT zu laufen.
BAG 25.6.2009, 6 AZR 384/08
Überleitung in den TVöD: Ortszuschlag der Stufe 2 entfällt auch bei Beschäftigung des Ehegatten bei der Caritas
Bei der Überleitung eines Arbeitsverhältnisses vom BAT in den TVöD ist auch dann der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde zu legen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers aufgrund einer Beschäftigung bei der Caritas ortszuschlagsberechtigt war. Eine Tätigkeit bei der Caritas steht einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA gleich.
BVerfG 10.06.2009, 1 BvR 706/08 u.a.
Verpflichtung der Privatkassen zum Angebot eines Basistarifs ist verfassungsgemäß
Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung und zur Verbesserung des Wettbewerbs ist verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber trifft allerdings eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.
Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist erneut gescheitert
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von EU-Parlament und Ministerrat über eine Änderung der EU-Arbeitrichtlinie sind für gescheitert erklärt worden. Damit ist eine Neufassung der Richtlinie ein weiteres Mal in weite Ferne gerückt. Parlament und Ministerrat konnten sich insbesondere nicht auf eine optionale Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 60 (bzw. 65) Stunden sowie auf eine unterschiedliche Behandlung von "aktivem" und "inaktivem" Bereitschaftsdienst einigen.
BGH 10.03.2009, VI ZR 39/08
Notfallärzte können Verrichtungsgehilfen von niedergelassene Ärzten sein
Ein Notfallarzt kann der Verrichtungsgehilfe eines niedergelassenen Arztes sein, für den er den Notfalldienst übernimmt. Infolgedessen kann der niedergelassene Arzt für Behandlungsfehler des Notfallarztes haften, wenn dieser in einer gewissen organisatorischen Abhängigkeit zu ihm stand und ihn gegebenenfalls ein Überwachungs- und Auswahlverschulden trifft.
LG München I 14.01.2009, 9 O 10239/04
Pflegemängel im Krankenhaus können Schmerzensgeldansprüche begründen
Krankenhäuser müssen ihre Patienten nach dem pflegerisch-medizinischen Standard versorgen. Dieser sieht beispielsweise bei bettlägerigen Patienten ein regelmäßiges Umlagern der Patienten in Abständen von unter drei Stunden vor. Für Folgeschäden aufgrund von Pflegemängeln kann der Krankenhausträger haftbar gemacht werden.
Höchstarbeitszeit: EU-Parlament verweigert Zustimmung zur Einführung einer 60-Stunden-Woche
Das EU-Parlament hat am 17.12.2008 in Zweiter Lesung gegen die vom Ministerrat vorgeschlagene Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden gestimmt. Das Parlament will an der regulären 48-Stunden-Woche festhalten, den gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit behandeln und die gegenwärtigen Ausnahmen zur Höchstarbeitszeit abschaffen. Es wird daher zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Eine Änderung der Arbeitszeit-Richtlinie ist damit erneut in weite Ferne gerückt.
LAG Baden-Württemberg 08.09.2008, 4 Sa 10/08
Abschluss eines Praxismanagementvertrags führt nicht zur Anwendbarkeit des KSchG
Überträgt eine Arztpraxis durch einen so genannten Praxismanagementvertrag die gesamte Organisation der Praxis auf einen Dritten, so führt dies nicht zur Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs mit dem Praxismanager. Es entsteht auch kein Gemeinschaftsbetrieb mit anderen Arztpraxen, die ebenfalls mit diesem Anbieter einen Praxismanagementvertrag geschlossen haben. Bei der Prüfung, ob die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des KSchG erreicht sind, ist daher lediglich auf die Anzahl der Beschäftigten der einzelnen Arztpraxis abzustellen.
LG München I 27.08.2008, 9 O 13805/05 u.a.
Krankenhäuser haften nur bei nachgewiesenem schuldhaften Fehlverhalten ihres Personals
Das Auftreten von Infektionen bei stationären Patienten lässt noch keinen Schluss auf die Verletzung hygienischer Standards in Kliniken zu. Um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen zu können, muss ein Patient der Klinik einen groben Behandlungsfehler oder ein ähnliches schuldhaftes Fehlverhalten seines Personals nachweisen.
ArbG Lübeck 22.07.2008, 6 Ca 1035b/08
Personalüberleitungsverträge müssen nicht ordentlich kündbar sein
Wird im Rahmen eines Betriebsübergangs (hier: Verkauf einer Klinik) ein Personalüberleitungsvertrag zur Beschäftigungssicherung der Mitarbeiter geschlossen, so kann hierin das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags ausgeschlossen werden. § 624 BGB, wonach ein Dienstverhältnis spätestens nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden kann, findet auf einen Personalüberleitungsvertrag keine Anwendung. Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist auch nicht sittenwidrig.
BVerwG 26.06.2008, 2 C 2.07
Beamte haben regelmäßig keinen Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtiger Medikamente
Bundesbeamte erhalten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich auch dann keine Beihilfe, wenn die Medikamente ärztlich verordnet sind. Besondere Härten müssen in Einzelfällen allerdings auf Antrag gemildert werden.
Künftig sollen alle gesetzlichen Krankenkassen insolvenzfähig sein
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach ab dem 01.01.2010 alle gesetzlichen Krankenkassen insolvenzfähig sein sollen. Die bisherige Ungleichbehandlung von bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen soll damit aufgehoben werden. Versicherten, Ärzten und Krankenhäusern sollen hierdurch keine Nachteile entstehen. Die geplante Neuregelung ist der nächste zur Schritt zur beabsichtigten Einführung des Gesundheitsfonds.
ArbG Köln 06.03.2008, 19 Ca 7222/07
Muslimische Krankenschwestern dürfen auch in kirchlichen Krankenhäusern bei der Arbeit ein Kopftuch tragen
Ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft darf einer Krankenschwester muslimischen Glaubens nicht ohne Weiteres die Weisung erteilen, bei der Arbeit kein Kopftuch zu tragen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es die Arbeitnehmerin in Kenntnis ihres Glaubens eingestellt hat und das Tragen eines Kopftuchs nicht vertraglich oder allgemein untersagt ist. Das Krankenhaus muss in diesem Fall die durch das Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin achten.
EU-Arbeitsminister einigen sich über Arbeitszeit- und Leiharbeit-Richtlinie
Die Arbeitsminister der EU haben am 10.06.2008 eine Einigung über die lange umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit erzielt. Danach bleibt es grundsätzlich bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 65 Stunden ausgedehnt werden kann. Leiharbeitnehmer sollen künftig von Anfang an die gleichen Rechte haben wie die regulär Beschäftigten. Das EU-Parlament muss dem Kompromiss noch zustimmen.
BAG 21.05.2008, 8 AZR 481/07
Ausgliederung des Reinigungsdienstes eines Krankenhauses in Service GmbH kann einen Betriebsübergang darstellen
Übernimmt die von einem Krankenhaus gegründete Service GmbH sämtliche Reinigungskräfte des Krankenhauses, um diese im Wege der Arbeitnehmerüberlassung an das Krankenhaus "zurückzuentleihen", wo sie die gleichen Tätigkeiten verrichten wie zuvor, so liegt ein Betriebsteilübergang vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn ausschließlicher Gegenstand der Service GmbH die Überlassung von Personal an das Krankenhaus ist.
BVerfG 07.04.2008, 1 BvR 1924/07
Arbeitnehmer müssen auch auf Einmalzahlungen aus Direktversicherungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen
Seit dem 01.01.2004 unterliegen Zahlungen aus einer Direktversicherung auch dann der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn von Anfang an keine laufende Leistung, sondern eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart war. Diese Neuregelung ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs.1 GG, da kein wesentlicher Unterschied zwischen laufend gezahlten Versorgungsbezügen und Einmalzahlungen gleichen Ursprungs bestehen.
Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes: Beschäftigte von Bund und Kommunen erhalten knapp acht Prozent mehr Lohn
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 31.03.2008 auf einen neuen Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern geeinigt. Danach erhalten die Tarifbeschäftigten in den nächsten zwei Jahren eine Entgelterhöhung in Höhe von insgesamt knapp acht Prozent. Für Kommunalangestellte in Westdeutschland steigt die Arbeitszeit von 38,5 auf 39 Stunden. In Ostdeutschland bleibt es bei der 40-Stunden-Woche.
BVerfG 13.02.2008, 2 BvL 1/06
Regelung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen ist verfassungswidrig - Gesetzgeber muss Höchstbeträge heraufsetzen
Die Regelung des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die Beiträge zwar nicht in vollem Umfang zum Sonderausgabenabzug zulassen, aber zumindest den existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichten berücksichtigen. Dies ist bei den aktuellen gesetzlichen Höchstbeträge nicht der Fall. Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum 01.01.2010 eine Neuregelung treffen.
LG München I vom 30.01.2008, 1 HK O 13279/07
Pharmaunternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke machen
Pharmaunternehmen handeln wettbewerbswidrig, wenn sie Ärzten teure Geschenke (im Streitfall: im Wert von mehreren hundert Euro) machen. Das gilt nicht nur für produktbezogene Werbung, sondern auch für reine Imagewerbung. Denn Ärzte müssen sich bei der Verschreibung von Medikamenten allein von den Interessen ihrer Patienten leiten lassen. Daher dürfen sie nicht einmal in den Verdacht einer unsachlichen Beeinflussung durch Arzneimittelhersteller geraten.
BSG 06.02.2008, B 6 KA 27/07 R
Keine integrierte Versorgung: Kassenärztliche Vereinigungen müssen "BARMER Hausarztmodell" nicht finanzieren
Das von der BARMER Ersatzkasse (BEK) angebotene "Hausarztmodell", bei dem Versicherte die Praxisgebühr teilweise einsparen können, wenn sie sich in jedem Krankheitsfall zunächst an ihren Hausarzt wenden, stellt keinen Fall der integrierten Versorgung im Sinn der §§ 140a ff SGB V dar. Die BEK ist daher nicht berechtigt, zur Finanzierung dieses Modells einen bestimmten Prozentsatz ihrer an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu zahlenden Beträge einzubehalten.
BFH 18.09.2007, I R 30/06
Krankentransporte und Rettungsdienste sind gewerbesteuerpflichtig
Der Betrieb von Krankentransporten und Rettungsdiensten ist gewerbesteuerpflichtig. Private Anbieter können sich insoweit nicht darauf berufen, dass sie wie die Wohlfahrtsverbände von der Gewerbesteuer freizustellen sind. Auch wenn die Nichtbesteuerung der Wohlfahrtsverbände rechtswidrig wäre, würde dies nichts an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung der privaten Anbieter ändern. Diese können allerdings eine Klage mit dem Ziel erheben, ihre Konkurrenz ebenfalls zu besteuern.
BMF-Schreiben: Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von medizinischen Laborleistungen
Mit Schreiben vom 17.12.2007 (- IV A 6 S 7172/07/0001 – DOK 2007/0544223) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von medizinischen Laboruntersuchungen Stellung genommen. Anlass des Schreibens ist das Urteil des BFH vom 15.3.2007 (Az.: V R 55/03), wonach medizinische Analysen einer Labor-GmbH von der Umsatzsteuer befreit sein können.
BFH 26.9.2007, V R 54/05
Auch Personengesellschaften können steuerfreie Heilbehandlungsleistungen erbringen
Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr.14 UStG ist nicht von der Rechtsform des Leistenden abhängig. Daher können auch Personengesellschaften steuerfreie Heilbehandlungsleistungen erbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder die Gesellschafter oder die Angestellten der Personengesellschaft über die für eine Heilbehandlung erforderliche Berufsqualifikation verfügen.
OLG Karlsruhe 14.11.2007, 7 U 101/06
Berufsgenossenschaften haften regelmäßig nicht für Behandlungsfehler von Heilbehandlungsärzten
Ärzte, die als Heilbehandlungsärzte der Berufsgenossenschaften zugelassen sind, haften für einen Behandlungsfehler regelmäßig selbst. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von so genannten Durchgangsärzten, die grundsätzlich für die Berufsgenossenschaften tätig werden und deren Pflichten erfüllen, ist nicht auf Heilbehandlungsärzte übertragbar.
EuGH 15.11.2007, C-319/05
Knoblauchkapseln sind keine Arzneimittel
Kapseln mit Knoblauchextraktpulver stellen keine Arzneimittel dar. Daher können die Behörden die Einfuhr und Vermarktung dieses Produkts nicht mit dem Hinweis darauf verbieten, dass Knoblauchextraktpulver-Kapseln kein Lebensmittel seien und der Hersteller die für Arzneimittel notwendige Verkehrsgenehmigung benötige. Ein solches Vermarktungsverbot stellt eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.
BGH 8.11.2007, III ZR 54/07
Ärzte dürfen auch künftig durchschnittlich schwierige Leistungen nach dem 2,3-fachen Satz abrechnen
Ärzte dürfen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch für Leistungen, die nach ihrer Schwierigkeit und ihrem zeitlichen Aufwand als durchschnittlich einzustufen sind, den 2,3-fachen beziehungsweise den 1,8-fachen Gebührensatz abrechnen. Der Verordnungsgeber hat Ärzten für die Abrechnung bis zum Höchstsatz der Regelspanne ein Ermessen eingeräumt und bislang davon abgesehen, für die Einordnung eine Begründung zu verlangen. Daher können Gerichte nicht ohne weiteres für durchschnittlich schwierige Leistungen einen verminderten Gebührensatz ansetzen.
Bundeskabinett hat neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2008 beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 17.10.2007 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 beschlossen. Die Verordnung bestimmt die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen, so etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1.1.2008 in Kraft treten.
Bundesrat stimmt Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Heilberufen zu
Der Bundesrat hat am 12.10.2007 dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zugestimmt. Die Richtlinie betrifft im Zuständigkeitsbereich des Bundes geregelte Heilberufe, wie etwa die Arzt-, Apotheken-, Physiotherapeuten- und Pflegeberufe. Sie regelt das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung dieser Ausbildungen und soll so die Berufsausübung in anderen Mitgliedstaaten erleichtern.
FG Berlin-Brandenburg 10.7.2007, 5 K 7285/01 B
Krankenhaus-Caterer unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Catering-Unternehmen, die für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen Speisepläne erstellen, die Mahlzeiten zubereiten und anliefern sowie sich um die Reinigung von Geschirr und Besteck kümmern, unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Lebensmittel-Lieferungen ohne wesentliche weitere Dienstleistungen, wie etwa für den Verkauf von Lebensmitteln im Supermarkt oder die bloße Anlieferung von Speisen durch einen Party-Service.
LG Koblenz 22.8.2007, 10 O 50/05
Verlust eines Knochenstücks durch OP führt bei gleichwertigem Implantat nur zu geringen Schmerzensgeld-Ansprüchen
Wird während einer Operation vorübergehend ein Knochenstück entfernt (hier: Schädeldecke), das später wegen falscher Lagerung nicht wieder eingesetzt werden kann, so hat der Patient gegen das Krankenhaus zwar regelmäßig einen Schmerzensgeld-Anspruch. Dieser Anspruch fällt aber vergleichsweise niedrig aus, wenn dem Patienten anstelle des Knochenstücks ein absolut gleichwertiges und mit keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbundenes Implantat eingesetzt wird.
LG Kleve 10.8.2007, 8 O 2/07
Klinik ohne Fachärzte darf sich nicht als "Fachklinik" bezeichnen
Die Bezeichnung als "Fachklinik" (hier: für Kieferorthopädie) ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn keiner der ärztlichen Mitarbeiter Facharzt ist. Die Bezeichnung hat zum Ziel, das Vertrauen potentieller Patienten zu gewinnen. Dieses Vertrauen wird enttäuscht, wenn die Behandlung in der Klinik nicht zumindest unter dem maßgeblichen Einfluss von Fachärzten erfolgt.
OLG Hamm 7.8.2007, 4 U 194/06
Zimtkapseln dürfen nicht als diätisches Lebensmittel beworben werden
Zimtkapseln, die der Linderung der Zuckerkrankheit dienen, dürfen nicht als diätisches Lebensmittel beworben und vertrieben werden. Wegen ihrer pharmakologischen Wirkung und Zweckbestimmung handelt es sich hierbei um ein Arzneimittel, das auch nur als solches und mit arzneimittelrechtlicher Zulassung in den Verkehr gebracht werden darf.
OLG Köln 25.4.2007, 5 U 180/05
Ärzte müssen Patienten auch auf selten auftretende Operationsrisiken hinweisen
Ärzte müssen Patienten eine allgemeine Vorstellung vom Ausmaß der mit der Operation verbunden Gefahren vermitteln. Daher müssen sie ihre Patienten auch auf Risiken hinwiesen, die statistisch nur in einem von 1.000 Fällen auftreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine junge Frau mit Kinderwunsch einer Operation unterziehen muss, in deren Folge es zu einer Unfruchtbarkeit kommen kann. Erfolgt in einem solchen Fall keine hinreichende Aufklärung über eine mögliche Unfruchtbarkeit als Folge der Operation, haften der operierende Arzt und die Klinik auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
BFH 15.3.2007, V R 55/03
Medizinische Analysen einer Labor-GmbH unter ärztlicher Leitung sind von der Umsatzsteuer befreit
Medizinische Analysen einer Labor-GmbH sind regelmäßig als ärztliche/arztähnliche Heilbehandlung im Sinn von § 4 Nr.14 UStG anzusehen und daher von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt jedenfalls dann, wenn Geschäftsführer der Labor-GmbH ein Arzt ist. Dies ergibt sich aus der europarechtskonformen Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts.
BGH 7.5.2007, II ZR 281/05
Neu in eine Gemeinschaftspraxis eintretende Vertragsärzte dürfen drei Jahre lang von den Mitgesellschaftern „überprüft“ werden
Grundsätzlich müssen Ärzte, die einen Vertragsarzt in ihre Gemeinschaftspraxis aufnehmen wollen, die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob der neue Partner zu ihnen passt. Sie dürfen die Beteiligung des neu hinzutretenden Vertragsarztes daher zeitlich beschränken. Insoweit ist ein Zeitraum von drei Jahren angemessen.
Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft ist in Kraft getreten
Am 18.4.2007 ist das Gesetz über befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) in Kraft getreten. Die Neuregelung erweitert die Möglichkeiten für die Befristung von Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft nach Abschluss der Qualifizierungsphase. Daneben bleiben die bisherigen Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern erhalten, werden allerdings vom Hochschulrahmengesetz in das neue Gesetz überführt und um eine familienfreundliche Komponente ergänzt.
OLG Düsseldorf 11.4.2007, VI-Kart 6/05 (V)
Zusammenschlüsse von Krankenhäusern unterfallen der Fusionskontrolle
Zusammenschlüsse von Krankenhäusern unterfallen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Krankenhäuser sind gewinnorientierte Unternehmen, die insbesondere hinsichtlich der Qualität der Krankenhausleistungen im Wettbewerb miteinander stehen. Um diesen Wettbewerb auf Dauer zum Wohl der Patienten zu erhalten, sind Fusionskontrollen erforderlich, damit die Entstehung und Verstärkung wettbewerbsschädlicher Machtkonzentrationen verhindert wird.
Bundeskabinett will Internationale Gesundheitsvorschriften umsetzen und Anerkennung von Heilberufen erleichtern
Das Bundeskabinett hat am 28.3.2007 zwei Änderungen im Gesundheitsrecht beschlossen. Mit dem einen Gesetzentwurf sollen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), auf die sich die Weltgesundheitsversammlung im Mai 2005 geeinigt hatte, in deutsches Recht umgesetzt werden. Der andere Gesetzentwurf betrifft die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG in deutsches Recht.
BVerwG 21.3.2007, 6 C 26.06
Private Krankenversicherungen müssen beim Tarifwechsel eines Versicherten Vorversicherungszeiten anrechnen
Private Krankenversicherungen müssen beim Tarifwechsel eines Versicherten (hier: Wechsel in eine tarfigünstige Zahnstaffel) die Vorversicherungszeit im älteren Tarif bei der Einstufung in den neuen Tarif berücksichtigen. Damit soll insbesondere älteren Versicherungsnehmern ermöglicht werden, aus einem wegen der Altersstruktur mit hohen Prämien belasteten Tarif in einen attraktiveren Tarif zu wechseln, ohne bereits erworbene Rechte zu verlieren.
Bundeskabinett hat Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 28.2.2007 den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" beschlossen. Hiernach soll das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen grundsätzlich verboten werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Anhebung der Altersgrenze für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre vor.
BVerfG 28.2.2007, 1 BvL 5/03
Beschränkung der Krankenkassen-Leistungen für künstliche Befruchtungen auf Ehepaare ist verfassungsgemäß
Es stellt keinen Verfassungsverstoß dar, dass der Gesetzgeber die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für künstliche Befruchtungen gemäß § 27a SGB V auf Ehepaare beschränkt hat. Es liegt im Einschätzungsermessen des Gesetzgebers, die Ehe als bessere Lebensbasis für ein Kind anzusehen. Dem Gesetzgeber ist es allerdings von Verfassungs wegen auch nicht verwehrt, künstliche Befruchtungen bei nichtehelichen Lebenspartnern künftig finanziell zu fördern.
BSG 14.2.2007, B 1 A 3/06 R
Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter veröffentlichen
Die seit 2004 geltende gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter ist rechtmäßig. Hierin liegt insbesondere keine Verletzung des Rechts der Vorstandsmitglieder auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs.1 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 GG. Der Eingriff ist durch überwiegende öffentlichen Interessen an der Transparenz der Mittelverwendung und einer Vergleichbarkeit der einzelnen Krankenkassen gerechtfertigt.
Bundesrat hat der Gesundheitsreform zugestimmt
Der Bundesrat hat am 16.2.2007 dem Gesundheitsreformgesetz ("Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-WSG") zugestimmt. Damit kann ein Großteil der Neuregelungen wie geplant am 1.4.2007 in Kraft treten. Die Einführung des Gesundheitsfonds und die meisten Änderungen in der Privaten Krankenversicherung werden allerdings erst zum 1.1.2009 wirksam.
LAG München 30.11.2006, 4 Sa 438/06
Praxisgemeinschaft in Form einer GbR: Kündigungsbefugnis kann auch nur einem der Gesellschafter zustehen
Bei einer ärztlichen Praxisgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft können Arbeitsverhältnisse auch nur mit einem der Gesellschafter begründet werden. In diesem Fall ist nur dieser eine Gesellschafter kündigungsbefugt. Es ist allerdings unschädlich, wenn er eine Kündigung in Verkennung der wahren Vertragsverhältnisse im Namen der Praxisgemeinschaft ausspricht. Denn in einer solchen Erklärung ist seine Kündigung als Einzelperson enthalten.
Bundestag hat Gesundheitsreform beschlossen
Der Bundestag hat am 2.2.2007 in zweiter und dritter Lesung das Gesundheitsreformgesetz verabschiedet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, der sich am 16.2.2007 mit dem Gesetzesvorhaben befassen wird, soll ein Großteil der Neuregelungen zum 1.4.2007 in Kraft treten. Die Einführung des Gesundheitsfonds und die meisten Änderungen in der Privaten Krankenversicherung sollen allerdings erst zum 1.1.2009 wirksam werden.
OLG Koblenz 30.11.2006, 5 U 209/06
Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr
Ärzte begehen keinen groben Diagnosefehler, wenn sie auf einer Computertomographie (CT) einen Tumor nicht erkennen, der in dieser Lokalisation nur äußerst selten vorkommt. In einem solchen Fall ist lediglich von einem „Aufmerksamkeitsfehler“ auszugehen, der keine Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten zur Folge hat. Daher muss der Patient beweisen, dass die Schäden, die er erlitten hat, auf der fehlerhaften Diagnose des Arztes beruhen.
LG Oldenburg 12.1.2007, 8 S 515/06
Patienten können gegen Ärzte bei Nichteinhaltung eines Behandlungstermins einen Schadensersatzanspruch haben
Wenn Ärzte feste Behandlungstermine vergeben, müssen sie diese grundsätzlich auch einhalten, soweit ihnen das möglich ist. Anderenfalls können sie sich gegenüber ihren Patienten schadensersatzpflichtig machen. Das gilt auch, wenn der Arzt die Durchführung der Behandlung nach der Terminvereinbarung von einer Kostenübernahmeerklärung des Patienten abhängig macht und dieser die Erklärung nicht abgibt. Eine solche nachträgliche Bedingung lässt den bereits geschlossenen Behandlungsvertrag unberührt.
LAG Hamm 16.1.2007, 8 Sa 74/07
Auch Mitarbeiter eines Blutspendedienstes dürfen grundsätzlich streiken
Auch Blutspendedienste dürfen grundsätzlich bestreikt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sichergestellt ist, dass trotz des Streiks genügend Blutspenden zur Versorgung der Krankenhäuser für Notfälle und unaufschiebbare Operationen zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, ist der Streik gegebenenfalls auf einzelne Teams des Blutspendedienstes zu beschränken.
LAG Schleswig-Holstein 7.11.2006, 5 Sa 159/06
Um 35 Prozent unter Tarif liegende Ausbildungsvergütungen sind regelmäßig unzulässig
Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber dürfen ihren Auszubildenden grundsätzlich keine um 35 Prozent unter Tarif liegende Ausbildungsvergütung zahlen, da eine derart niedrige Vergütung unangemessen und damit gesetzeswidrig ist. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die Ausbildung Teil einer Initiative zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen ist. Diese Voraussetzung ist bei Ausbildungsgesellschaften im Krankenhausbereich regelmäßig nicht erfüllt.
OLG Hamm 29.8.2006, 19 U 39/06
Zur Sittenwidrigkeit eines Apothekenkaufvertrags
Apotheker dürfen für einzelne Ärzte nicht geschäftsmäßig Medikamente bevorraten und diese auf telefonische Bestellung direkt an die betreffenden Ärzte ausliefern. Dies verstößt gegen § 11 ApothekenG, wonach die Tätigkeit von Ärzten und Apothekern streng zu trennen ist. Wird die Apotheke dennoch inklusive dieser „Marktstrategie“ verkauft, ist der entsprechende Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig.
Bundesrat hat 104 Änderungswünsche zur Gesundheitsreform
Der Bundesrat hat zur Gesundheitsreform Stellung genommen und dem Bundestag in der zweiten Januarwoche 2007 insgesamt 104 Änderungswünsche unterbreitet. Der Bundesrat lehnt unter anderem den vorgesehenen einprozentigen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser ab. Die Krankenhäuser müssten laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV) rund 500 Millionen Euro einsparen. Dies hält der Bundesrat für „medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar“. Außerdem sollte die Frist zur Entschuldung der Kassen generell auf Ende 2008 verschoben werden.
BVerfG 8.12.2006, 2 BvR 385/05
Als leitende Klinikärzte tätige Professoren können zur Zahlung eines Entgelts für die Nutzung der Klinikeinrichtung verpflichtet werden
Universitätsprofessoren, die zudem als leitende Klinikärzte tätig sind, können verpflichtet sein, bis zu 20 Prozent ihrer Einnahmen aus der Tätigkeit als Klinikarzt als Nutzungsentgelt an das Land abzuführen. Dies stellt keine unangemessene Benachteiligung dar, weil sie durch die Bereitstellung des qualifizierten Personals und der hoch technisierten Einrichtung des Klinikums erhebliche Vorteile erzielen, die ein freiberuflich tätiger Arzt niemals erzielen würde.
OLG Hamm 1.2.2006, 3 U 182/05
Krankenhäuser haften für Verletzungen von Patienten beim Einschieben in den Krankenwagen
Patienten haben gegen das sie behandelnde Krankenhaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie derart ungeschickt in den Krankenwagen geschoben werden, dass sie sich hierbei Verletzungen zuziehen. Das gilt auch, wenn plötzliche Bewegungen des Patienten mitursächlich für die Verletzungen waren. Es ist Aufgabe des Krankenwagen-Personals, solche Bewegungen durch eine ausdrückliche Warnung oder durch ein Absichern des Patienten zu verhindern.
LG München I 15.11.2006, 1HK O 7890/06
Internetanbieter dürfen keine „Patienten-Auktionen“ betreiben
Wer eine Internetplattform betreibt, auf der Zahnärzte die Kostenschätzungen ihrer Kollegen im Rahmen eines Heil- und Kostenplans unterbieten können und gegen Zahlung einer Provision den Behandlungsauftrag erhalten, handelt wettbewerbswidrig. Es ist Ärzten nach den Berufsordnungen für Ärzte verboten, für die Akquise neuer Patienten eine Provision zu bezahlen. Außerdem dürfen Ärzte ihre Kollegen nicht aus ihrer Behandlungstätigkeit verdrängen.
BVerfG 23.10.2006, 1 BvR 2027/02
Versicherungen dürfen von ihren Kunden - ohne Angebot von Alternativen - keine umfassende Schweigepflichtenbindung verlangen
Versicherungen dürfen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht regeln, dass Versicherte bei einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen sämtliche sie behandelnde Ärzte oder Pfleger von der Schweigepflicht entbinden müssen. Eine solche umfassende Schweigepflichtenbindung verletzt die Versicherten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Versicherungen müssen ihren Kunden daher Alternativen zur umfassenden Schweigepflichtenbindung oder zumindest eine Widerrufsmöglichkeit einräumen.
Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist vorerst gescheitert
Die Arbeitsminister der EU haben sich in der Sitzung des Beschäftigungsrats am 7.11.2006 nicht auf eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie einigen können. Damit ist das Reformvorhaben der Kommission bis auf weiteres gescheitert. Denn die Bundesregierung will das Thema während ihrer EU-Ratspräsidentenschaft ab Januar 2007 nicht aufgreifen.
BGH 7.11.2006, VI ZR 206/05
Chefärzte müssen ordnungsgemäße Aufklärung durch Stationsärzte überwachen
Chefärzte, die zwar nicht die Operation, aber die Aufklärung von Patienten über die Risiken der Operation an einen Stationsarzt delegieren, müssen überprüfen, ob die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist. Können sie die Erfüllung ihrer Kontrollpflichten nicht nachweisen, machen sie sich bei einer mangelhaften Aufklärung unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Bundestag hat Änderung des Vertragsarztrechts beschlossen
Der Bundestag hat am 27.10.2006 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze beschlossen. Hiernach können Vertragsärzte künftig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern arbeiten, eine Teilzulassung beanspruchen oder sich überörtlich zu Berufsausübungsgemeinschaften zusammenschließen. Außerdem wird der in den neuen Bundesländern noch geltende Vergütungsabschlag für privatärztliche Leistungen abgeschafft. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz tritt zum 1.1.2007 in Kraft.
OLG Karlsruhe 6.7.2006, 12 U 89/06
Versicherte verlieren bei Bezug von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Anspruch auf Krankentagegeld
Versicherte, die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, verlieren ihren Anspruch auf Krankentagegeld. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit besteht. Ausschlaggebend ist allein, dass Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sind.
Bundeskabinett will den Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz verbessern
Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 den Entwurf einer Arbeitsschutz-, Lärm- und Vibrationsverordnung beschlossen. Hiermit sollen die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr.148 zu Lärm in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Neuregelungen dienen der Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmern vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz und sollen gleichzeitig die Kosten senken, die mit lärm- und vibrationsbedingten Krankheits- und Rentenfällen verbunden sind.
BFH 13.7.2006, V R 7/05
Betriebsärztliche Leistungen sind mit Ausnahme von Einstellungsuntersuchungen steuerfrei
Betriebsärztliche Leistungen im Sinn von § 3 Abs.1 Nr.2 ASiG stellen grundsätzlich eine steuerfreie Heilbehandlung im Sinn von § 4 Nr.14 UStG 1993 dar. Eine Ausnahme gilt nur für Einstellungsuntersuchungen, da deren Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer ist, sondern sie in erster Linie der Entscheidungsfindung des Arbeitgebers dienen.
EuG 7.9.2006, T-168/01
Pharmaunternehmen dürfen unter Umständen den Medikamenten-Parallelhandel einschränken
Pharmaunternehmen dürfen unter Umständen den Parallelhandel mit Medikamenten einschränken, indem sie die von ihnen hergestellten Arzneimittel zu erhöhten Preisen ins EU-Ausland verkaufen. Dies kann jedenfalls dann zulässig sein, wenn sie die hierdurch erzielten Mehreinnahmen in Innovation und Forschung stecken, da hierdurch eine positive Auswirkung auf den Markt entstehen kann.
VG Minden 31.8.2006, 7 K 1506/06
Auch Privat- und Fachärzte müssen sich am ärztlichen Notfalldienst beteiligen
Auch Privatärzte ohne Kassenzulassung und Fachärzte müssen sich an dem von der Ärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung organisierten allgemeinen ärztlichen Notfalldienst beteiligen. Das ergibt sich aus dem Heilberufsgesetz, wonach grundsätzlich alle niedergelassenen Ärzte zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet sind.
FG Köln 21.6.2006, 13 K 4550/05
Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Apotheken rechtfertigen regelmäßig keine Teilwertabschreibung
Die verschiedenen Gesetzesänderungen durch die Gesundheitsreform haben bei Apotheken nicht generell zu gravierenden Gewinnminderungen geführt und berechtigen daher nicht zur Teilwertabschreibung auf den Geschäftswert. Insoweit fehlt es jedenfalls an einer dauerhaften Wertminderung, da die Gesundheitsreform noch nicht abgeschlossen und damit noch nicht absehbar ist, wie sich die Ertragslage der Apotheken zukünftig entwickeln wird.
VGH Baden-Württemberg 10.7.2006, 9 S 519/06
Erfahrenen Kosmetikerinnen darf Faltenunterspritzung nicht ohne weiteres untersagt werden
Kosmetikerinnen, die seit Jahren ohne Beanstandungen Faltenunterspritzungen zur Glättung altersbedingter Falten im Gesicht anbieten, kann diese Tätigkeit nicht ohne weiteres mit einem Hinweis auf das Heilpraktikergesetz verboten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Kosmetikerinnen zur Faltenunterspritzung ausschließlich nebenwirkungsarme Stoffe ohne tierische Bestandteile (hier: Hyaluronsäure) verwenden.
LG Saarbrücken 9.8.2006, 7l 77/06
Urteilsbegründung zum „Doc Morris-Streit“: Doc Morris darf Apotheke in Saarbrücken vorerst weiter betreiben
Die Doc Morris N.V. darf ihre Apotheke in Saarbrücken vorerst weiterbetreiben. Wie das LG Saarbrücken am 16.8.2006 mitgeteilt hat, verstößt die Apothekenbetriebserlaubnis für Doc Morris zwar gegen das im deutschen Apothekenrecht geltende Fremdbesitzverbot, da danach nur natürliche Personen eine Apotheke führen dürften. Ein Wettbewerbsverstoß komme aber nur in Betracht, wenn die Betriebserlaubnis nichtig sei. Dies sei hier nicht der Fall, da nicht vollkommen auszuschließen sei, dass das Fremdbesitzverbot die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit verletze.
OLG Karlsruhe 11.8.2006, 14 U 45/04
Die ärztliche Schweigepflicht umfasst auch die Identität von Patienten
Nach § 203 Abs.1 Nr.1 StGB ist es Ärzten und ihren berufsmäßigen Gehilfen untersagt, ein im Rahmen der Berufsausübung bekannt gewordenes, den persönlichen Lebensbereich betreffendes Geheimnis des Patienten zu offenbaren. Dazu gehört auch die Identität des Patienten und der Umstand, dass er sich überhaupt einer ärztlichen Behandlung unterzogen hat.
SG Stuttgart 24.5.2006, S 10 KA 2369/06 ER
Krankenkassen-Informationen über preiswerten Zahnersatz im EU-Ausland dürfen keine Empfehlung bestimmter Zahnärzte enthalten
Krankenkassen dürfen ihre Versicherten zwar über preiswerten Zahnersatz im EU-Ausland informieren. Sie verletzen aber den Grundsatz der freien Arztwahl, wenn sie im Rahmen einer solchen Information bestimmte ausländische Zahnärzte empfehlen.
LG Frankfurt am Main 21.7.2006, 3-11 O 64/01
Ausländische Internet-Apotheken dürfen in Deutschland zugelassene verschreibungspflichtige Arzneimittel versenden
Ausländische Internet-Apotheken dürfen in Deutschland zugelassene verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Nicht zulässig ist allerdings das Versenden von nicht zugelassenen, nicht registrierten oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellten Arzneimitteln an private Endverbraucher.
BMF-Schreiben: Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen medizinischer Einrichtungen und der Überlassung der Krankenhaus-Ausstattung an Chefärzte
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.6.2006 (- IV A 6 - S 7170 - 39/06 -) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen medizinischer Versorgungszentren, Praxiskliniken und medizinischen Managementgesellschaften Stellung genommen. Außerdem betrifft das Schreiben die umsatzsteuerliche Behandlung der Personal- und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an Chefärzte für das Betreiben einer eigenen Praxis im Krankenhaus.
BFH 29.3.2006, X R 59/00
Rechtsprechungsänderung: Gewerbesteuerbefreiung für den Betrieb eines Wohn- und Pflegeheims erstreckt sich auch auf das Besitzunternehmen
Die Gewerbesteuerbefreiung eines Wohn- und Pflegeheims gemäß § 3 Nr.20c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens. Anderenfalls würden die mit der Steuerbefreiung verfolgten Zwecke, die Pflegestrukturen zu verbessern und die Heimträger kostenmäßig zu entlasten, nur unvollkommen erreicht.
BGH 13.6.2006, VI ZR 323/04
Ärzte müssen bei neuen Operationsmethoden auf die Möglichkeit unbekannter Risiken hinweisen („Robodoc-Verfahren“)
Ärzte müssen ihre Patienten vor Anwendung einer relativ neuen, noch nicht allgemein eingeführten und erforschten Methode (hier: „Robodoc-Verfahren“) ausdrücklich auf die Möglichkeit unbekannter Risiken hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, besteht allerdings nur dann ein Schadensersatzanspruch, wenn sich tatsächlich ein unbekanntes Risiko verwirklicht hat und nicht ein solches, das auch der herkömmlichen Methode anhaftet und über das der Patient aufgeklärt worden ist.
Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 24.5.2006 den Entwurf eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Hierdurch soll die vertragsärztliche Berufsausübung flexibler gestaltet werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2007 in Kraft treten.
Ab dem 1.4.2006 dürfen Schönheitsoperationen nur noch eingeschränkt beworben werden
Am 1.4.2006 sind die mit der Novelle des 14. Arzneimittelgesetzes einhergehenden Änderungen des Heilmittelwerbegesetz (HWG) in Kraft getreten. Danach sind Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des HWG einbezogen. Für medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen darf künftig nur noch eingeschränkt geworben werden.
BFH 25.1.2006, V R 46/04
Die Umsätze aus der "Personlagestellung" durch ein Krankenhaus können umsatzsteuerfrei sein
Stellt ein Krankenhaus sein Personal einer privaten Arzt-Gemeinschaftspraxis zur Bedienung von medizinischen Großgeräten zur Verfügung und erhält es hierfür ein Entgelt, können diese Umsätze steuerfrei sein. Die Umsätze sind jedenfalls dann steuerfrei, wenn auch Krankenhauspatienten mit den Geräten behandelt werden. In einem solchen Fall sind die Umsätze aus der so genannten Personalgestellung eng mit den Umsätzen aus dem Krankenhausbetrieb verbunden.
BGH 23.3.2006, III ZR 223/05
Für die private Abrechnung nicht medizinisch indizierter Schönheitsoperationen gilt die GOÄ
Ärzte sind auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter kosmetischer Operationen an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Mit der GOÄ soll im Interesse der Patienten die Transparenz privatärztlicher Liquidationen erhöht werden. Diese Grundsätze gelten auch für die private Berechnung medizinisch nicht indizierter Schönheitsoperationen, ungeachtet dessen, dass der Patient keine Erstattung von seiner privaten Krankenversicherung verlangen kann.
FG Düsseldorf 2.3.2006, 11 K 2589/05 E
Krankheitskosten können auch auf der Grundlage eines nachträglich ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein
Entgegen der Rechtsprechung des BFH kann die medizinische Notwendigkeit einer Therapie auch durch ein nach der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Der Zweck der Rechtsprechung des BFH, ungerechtfertigte Steuervorteile einzudämmen, kann auch durch ein nachträglich ausgestelltes Gutachten erreicht werden. Krankheitskosten können daher auf der Grundlage eines nachträglich ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.
OLG Koblenz 14.2.2006, 4 U 1680/05
Arztpraxis-Software darf kein Modul zum Ausdrucken eines Gutscheins für eine Versandapotheke enthalten
Eine zum Einsatz in Arztpraxen bestimmte Software, die ein Modul zum Ausdrucken eines so genannten "Vouchers" (Gutschein) zur Bestellung von Medikamenten bei einer Versandapotheke enthält, ist wettbewerbswidrig. Mit einem solchen Modul werden Ärzte zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Berufsordnungen angestiftet. Danach ist es Ärzten verboten, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an eine bestimmte Apotheke zu verweisen.
OLG Karlsruhe 22.2.2006, 6 U 86/05
Die Werbung für ein Fertigarzneimittel kann selbst bei objektiv zutreffenden Angaben irreführend sein
Der Sachverhalt: Die Beklagte vertreibt das freiverkäufliche Fertigarzneimittel X. Auf der Faltschachtel befindet sich der Aufdruck "EXTRA STARK - bis zu 2.700 Milligramm Baldrian pro Dragee“. Laut Beipackzettel und einem kleinen Aufdruck auf der Schachtel enthält das Mittel unter anderem 450 Milligramm Trockenextrakt aus Baldrianwurzel (Verhältnis von 3 bis 6:1). 450 Milligramm Trockenextrakt Baldrian entsprechen damit einem Minimalwert von 1.350 Milligramm und einem Maximalwert von 2.700 Milligramm Baldrian, jeweils pro Dragee.
Der Kläger ist ein Verein, der sich für die Lauterkeit in der Heilmittelwerbung einsetzt. Er verlangte von der Beklagten, die Werbung zu unterlassen, weil sie eine irreführende Kenzeichnung des Arzneimittels beinhalte. Die Unterlassungsklage hatte Erfolg.
Die Gründe: Die Beklagte muss die Werbung unterlassen, da sie geeignet ist, den Verbraucher irrezuführen. Zwar sind die Angaben auf der Faltschachtel objektiv zutreffend. Bei einem Trockenextrakt von 450 Milligramm pro Dragee und einem Verhältnis von 3 bis 6:1 ergibt sich, dass der Gehalt der Droge Baldrian zwischen 1.350 Milligramm und 2.700 Milligramm pro Dragee liegt. Diese zutreffende Angabe ist aber dennoch irreführend, weil die Beklagte den Wert 2.700 Milligramm Baldrian pro Dragee besonders stark hervorhebt.
Ein aufmerksamer und verständiger Verbraucher versteht die Werbeaussage der Beklagten dahin, dass der Gehalt an Baldrian pro Dragee bei 2.700 Milligramm, jedenfalls aber nicht wesentlich niedriger liegt. Dieses Verständnis ist vor allem deshalb zu erwarten, weil die Angabe durch die Hervorhebung auf der Schachtel und durch den Zusatz „Extra stark“ besonders betont wird und dem Verbraucher bekannt ist, dass die Wirkung eines Arzneimittels in der Regel von der Menge des Wirkstoffs abhängt. Der Verbraucher erwartet hingegen nicht, dass ein Wert hervorgehoben wird, der nur im günstigsten Fall erreicht wird, der aber ebenso gut nur die Hälfte betragen kann.
OLG Karlsruhe 1.2.2006, 13 U 134/04
Ärzte haften auch nichtehelichen Vätern auf Schadensersatz für ein ungewolltes Kind
Kommt es auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu einer ungewollten Schwangerschaft, so haftet der Arzt nicht nur der Mutter, sondern auch dem nichtehelichen Vater des Kindes auf Ersatz des Unterhaltsschadens. Der nichteheliche Vater ist regelmäßig genauso wie ein Ehemann in den Schutzbereich des Behandlungsvertrags einbezogen.
BSG 25.1.2006, B 12 KR 27/04 R
Krankenversicherungspflicht für "Mini-Jobber" ist verfassungsgemäß
Die Erhebung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung für einen geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist verfassungsgemäß. Das gilt selbst dann, wenn der geringfügig beschäftigt Arbeitnehmer wegen der Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit versicherungsfrei ist und sich freiwillig versichert hat.
LAG Düsseldorf 4.11.2005, 9 Sa 993/05
Krankenhäuser dürfen bei Versäumnissen mehrerer Ärzte nicht nur gegen einen der Beteiligten arbeitsrechtlich vorgehen
Haben sowohl der behandelnde Assistenzarzt als auch der Chefarzt pflichtwidrig keine Informationen über die Laborwerte eines Patienten eingeholt, so kann es dem Arbeitgeber zuzumuten sein, den Assistenzarzt weiterzubeschäftigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht auch das Arbeitsverhältnis mit dem Chefarzt gekündigt oder diesem zumindest eine Abmahnung erteilt hat.
OLG Köln 20.9.2005, 6 W 112/05
Apotheken dürfen keine Einkaufsgutscheine ausgeben
Apotheken handeln wettbewerbswidrig, wenn sie beim Kauf eines preisgebundenen Arzneimittels einen Einkaufsgutschein (hier: über drei Euro) für den Kauf eines freien Apothekenartikels ausstellen. Der Gutschein stellt sich für die Verbraucher als Nachlass auf das preisgebundene Arzneimittel dar. Ein derartiger Rabatt verstößt gegen die Arzneimittelpreisverordnung.
OVG Rheinland-Pfalz 23.9.2005, 10 A 10534/05.OVG
Bundesbeamte müssen Praxisgebühr und Eigenanteil für Medikamente zahlen
Bundesbeamte müssen weiterhin eine Praxisgebühr für Arztbesuche und einen Eigenanteil für Medikamente zahlen. Die entsprechende Änderung der Beihilfevorschriften ist rechtmäßig. Bundesbeamte werden hierdurch nicht unzumutbar belastet, da der Eigenanteil eine Belastungsgrenze von zwei Prozent (beziehungsweise ein Prozent bei chronisch Kranken) des Jahreseinkommens nicht überschreiten darf.
BGH 21.9.2005, IV ZR 113/04
Private Krankenkassen müssen im Einzelfall auch die Kosten einer künstlichen Befruchtung für ein zweites Kind übernehmen
Private Krankenkassen dürfen die Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung für ein zweites Kind nicht mit der Begründung ablehnen, dass das Paar bereits durch das erste Kind von seiner Kinderlosigkeit geheilt ist. Krankheit im Sinn des Versicherungsrechts ist nicht die Kinderlosigkeit, sondern die Zeugungsunfähigkeit. Diese besteht aber auch dann fort, wenn ein Paar bereits einmal mit Hilfe künstlicher Befruchtung ein Kind gezeugt hat.
BFH 17.6.2005, VI R 109/00
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Haushaltshilfe unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt
Ist ein gesetzlich Krankenversicherter erkrankt und übernimmt ein naher Angehöriger für die Zeit der Erkrankung die Haushaltsführung, so stellen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für die Haushaltshilfe keine dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen im Sinn von § 32b Abs.1 Nr.1b EStG dar. Daher ist das zu versteuernde Einkommen des hilfeleistenden Angehörigen nicht um die Summe dieser Leistungen zu erhöhen.
OVG NRW 19.8.2005, 13 B 426/05
Drogeriemärkte dürfen keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel betreiben
Drogeriemärkte dürfen nicht in Kooperation mit einer ausländischen Versandhandelsapotheke einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel betreiben. Ein solches Vertriebskonzept verstößt gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), weil Drogeriemärkte keine Apotheken sind. Der Bestell- und Abholservice stellt auch keinen Versandhandel mit Arzneimitteln dar, da die bestellte Ware nicht direkt an den Verbraucher, sondern an den jeweiligen Drogeriemarkt geliefert wird.
BGH 14.7.2005, III ZR 391/04
Pflegeheime müssen ihre Bewohner grundsätzlich nicht gegen deren Willen vor Unfallgefahren schützen
Pflegeheime müssen die Würde und Selbständigkeit ihrer Bewohner wahren. Sie sind daher grundsätzlich nicht verpflichtet, gegen den Willen der Bewohner Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Etwa anderes gilt allerdings, wenn die Bewohner geistig nicht mehr in der Lage sind, selbständige Entscheidungen zu treffen.
BVerfG 30.6.2005, 2 BvR 1772/02
Das Verbot der Selbstmedikation mit Cannabisprodukten ist verfassungsgemäß
Das Verbot der Selbstmedikation mit Cannabisprodukten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Konsum solcher Produkte mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Zudem enthält das BtMG einen Erlaubnisvorbehalt, der in bestimmen Einzelfällen angemessene Lösungen bietet.
BGH 14.6.2005, VI ZR 179/04
Krankenhausträger können bei Verwendung verseuchter Blutkonserven auch für die HIV-Infizierung eines Ehepartners haften
Der Ehepartner eines HIV-Infizierten kann von dem Krankenhausträger die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn die Infizierung auf eine verseuchte Blutkonserve zurückzuführen ist und der Infizierte von den behandelnden Ärzten nicht darüber aufgeklärt worden ist, dass ein Infektionsrisiko besteht. In den Schutzbereich dieser Aufklärungspflicht ist nicht nur der behandelte Patient, sondern auch dessen zukünftiger, zum Behandlungszeitpunkt noch nicht bekannter, Ehepartner einbezogen.
EuGH 31.5.2005, C-438/02
Das schwedische Verkaufsmonopol für Arzneimittel verstößt gegen EU-Recht
Das in Schweden geltende Verkaufsmonopol für Arzneimittel ist nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar. Der Vertrag zwischen Schweden und dem Vertriebsunternehmen sieht weder einen Einkaufsplan noch ein Ausschreibungssystem vor. Die Hersteller von Arzneimitteln, die nicht für den Verkauf ausgewählt wurden, haben damit nicht die Möglichkeit, die Auswahlentscheidung von einer unabhängigen Kontrollinstanz überprüfen zu lassen. Dies stellt eine unzulässige Diskriminierung von Konkurrenzunternehmen dar.
EuGH 26.5.2005, C-212/03
Frankreich muss sein Einfuhrgenehmigungsverfahren für Arzneimittel lockern
Frankreich darf die Einfuhr von Arzneimitteln, für die bereits eine Genehmigung für das Inverkehrbringen in Frankreich erteilt wurde oder die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, grundsätzlich nicht von einer erneuten Einfuhrgenehmigung abhängig machen. Eine solche erneute Genehmigung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit des Warenverkehrs, es sei denn, dass sie aus konkreten Gründen des Verbraucherschutzes erforderlich ist.
LSG Rheinland-Pfalz 3.5.2005, L 1 ER 11/05 KR
Krankenkassen dürfen Mitglieder abwerben
Krankenkassen dürfen grundsätzlich mit Mitteln der Werbung und eines Beitragsvergleichs versuchen, Mitglieder anderer Kassen abzuwerben. Sie müssen dabei nicht auf die unterschiedlichen Serviceangebote der einzelnen Kassen hinweisen. Die Versicherten haben im Hinblick auf Serviceleistungen sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Diese Leistungen sind daher nicht objektiv vergleichbar.
BGH 28.4.2005, III ZR 351/04
Krankenhäuser können Patienten ohne Versicherungsschutz auf Zahlung der Behandlungskosten in Anspruch nehmen
Wer sich in einem Krankenhaus behandeln lässt, ohne krankenversichert zu sein, muss die Behandlungskosten selbst tragen. Das gilt selbst dann, wenn beide Vertragsparteien bei Abschluss des Behandlungsvertrags irrtümlich vom Bestehen eines Versicherungsschutzes ausgegangen sind. Der Patient trägt das Risiko, dass die Behandlungskosten durch eine wirksame Krankenversicherung abgedeckt sind. Das Krankenhaus darf sich daher auf seine Angaben zur Krankenversicherung verlassen.
BGH 28.4.2005, III ZR 399/04
Pflegeheime müssen keine allzu strengen Sicherheitsauflagen für Heimbewohner beachten
Pflegeheime müssen ihre Bewohner zwar grundsätzlich vor Schädigungen schützen, die ihnen durch sich selbst oder wegen der Einrichtung und Gestaltung des Pflegeheims drohen. Sie sind allerdings nur zu solchen Maßnahmen verpflichtet, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand zu verwirklichen sind und die Würde der Heimbewohner berücksichtigen.
BGH 15.3.2005, VI ZR 289/03
Ärzte müssen über schwerwiegende Nebenwirkungen von Medikamenten aufklären
Kann die Einnahme eines Medikaments zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen (hier: Risiko eines Schlaganfalls bei Einnahme der Anti-Baby-Pille durch Raucherinnen), so dürfen sich Ärzte nicht auf die Warnhinweise im Beipackzettel des Medikaments verlassen. Sie müssen den Patienten vielmehr selbst über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Risiken aufklären. Nur dann können Patienten frei entscheiden, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.
SG Duisburg 28.2.2005, S 11 KR 133/04
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit dem 1.1.2004 kein Sterbegeld mehr zahlen
Seit dem 1.1.2004 müssen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr zahlen. Die entsprechenden Vorschriften im SGB V a.F. sind seit dem Inkrafttreten Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2004 abgeschafft, so dass keine Anspruchsgrundlage mehr besteht. Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber die Vorschriften über das Sterbegeld nicht ausdrücklich aufgehoben, sondern durch eine Neuregelung zum Zahnersatz ersetzt hat, die erst zum 1.1.2005 in Kraft treten sollte.
OLG Saarbrücken 16.9.2004, 5 W 196/04-67
Die Bezeichnung einer Methode als „unseriös“ begründet keine Befangenheit eines Sachverständigen
Sachverständige können wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ihre Formulierungen Anlass zu der Annahme geben, dass sie nicht unparteiisch sind. Dies ist insbesondere bei überzogenen Äußerungen, die keiner sachlichen Diskussion zugänglich sind, der Fall. Diese Grenze ist noch nicht überschritten, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten von „unseriösen“ Methoden spricht.
LG München I 4.8.2004, 9 O 12563/02
Zur Reichweite einer Einwilligungserklärung in eine Operation
Die Einwilligung in eine Unterleibsoperation zur Entfernung eines Eierstocks reicht grundsätzlich nicht so weit, dass die betroffene Frau auch mit einer Entfernung ihrer Gebärmutter einverstanden ist. Führt der Arzt die so genannte Total-Operation dennoch durch, kann er zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein.
OLG Frankfurt 28.10.2004, 6 U 187/03
Unternehmen dürfen elektronische Arzneimittel-Datenbanken herausgeben
Unternehmen dürfen eine Datenbank veröffentlichen, die (verschreibungspflichtige) Arzneimittel auflistet und ohne Zugangsbeschränkung nach Namen und Wirkstoffen durchsucht werden kann. Dies stellt keine heilmittelrechtlich unzulässige Publikumswerbung dar. Die Unternehmen dürfen in der Datenbank allerdings keine einzelnen Arzneimittel werbetypisch herausheben.
LG Karlsruhe 9.2.2005, 14 O 17/05 KfH III
Pharmaunternehmen dürfen gesetzlich Krankenversicherten nicht einen Teil des Medikamentenpreises erstatten
Pharmaunternehmen dürfen gesetzlich Krankenversicherten, die wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen von Arzneimittelzuzahlungen befreit sind, sowie Sozialhilfeempfängern nicht die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Marktpreis eines Medikaments erstatten. Derartige Rabatte sind wettbewerbswidrig und verstoßen gegen § 7 Abs.1 Nr.1 HWG, wonach die Werbung für Arzneimittel nicht mit dem Versprechen einer nicht geringfügigen Zuwendung verbunden werden darf.
Novelle des 14. Arzneimittelgesetzes soll irreführende Werbung bei Schönheitsoperationen einschränken
Am 11.2.2005 hat die Bundesregierung eine Novelle des 14. Arzneimittelgesetz (AMG) vorgelegt, mit der die so genannten Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) einbezogen werden. Im Wesentlichen sieht die Novelle die Einschränkung der (irreführenden) Werbung für Schönheitsoperationen (zum Beispiel „vorher – nachher Fotos“) vor.
BFH 4.11.2004, IV R 17/03
Zu den Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Teilpraxisveräußerung von Ärzten
Ein freiberuflich tätiger Arzt, der sowohl als Allgemeinmediziner als auch auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig ist, übt zwei ihrer Art nach verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile kann eine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung darstellen, wenn den Praxisteilen eine organisatorische Selbständigkeit zukommt. Ein Indiz für eine organisatorische Selbständigkeit ist unter anderem eine getrennte Gewinnermittlung für die jeweiligen Praxisteile.
BGH 10.2.2005, III ZR 330/04
Der Staat muss Krankenhäusern nicht die Behandlungskosten für mittellose Notfallpatienten erstatten
Krankenhäuser können die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Ersatz der Behandlungskosten für nicht krankenversicherte und mittellose Notfallpatienten in Anspruch nehmen. Für derartige Kosten muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Sozialamt aufkommen. Verweigert das Sozialamt die Kostenübernahme, so können die Krankenhäuser hiergegen gerichtlich vorgehen. Für einen Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik ist daneben kein Raum.
BGH 3.2.2005, III ZR 411/04
Heimträger müssen Entgelte für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Pflegeversicherung weiterhin nicht aufschlüsseln
Seit dem 1.1.2002 müssen Heimträger gemäß § 5 Abs.3 S.3 HeimG in ihren Verträgen die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zwar im Einzelnen aufschlüsseln. Das gilt aber nicht für Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden. Insoweit handeln die Leistungsträger einheitliche Beträge aus, die für die Heime verbindlich sind. Hiermit wäre es unvereinbar, wenn die Heimträger den einheitlichen Betrag nach Gutdünken aufgliedern würden.
Niedersächsisches FG 28.9.2004, 13 K 412/01
Aufwendungen für die Vertragsarztzulassung sind nicht als Sonderbetriebsausgaben abziehbar
Aufwendungen zur Erlangung einer Vertragsarztzulassung sind nicht als Sonderbetriebsausgaben abziehbar. Der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung ist ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Dieses ist zu aktivieren und unterliegt, da nicht abnutzbar, auch keiner Abschreibung nach § 7 Abs.1 EStG.
OLG Stuttgart 21.10.2004, 2 U 79/04
Die Erstattung der Praxisgebühr durch Augenoptiker ist wettbewerbswidrig
Eine Werbeanzeige, mit der ein Optiker verspricht, bei Erwerb einer vom Augenarzt verordneten Brille die Praxisgebühr von zehn Euro zu erstatten, ist wettbewerbswidrig. Hierin liegt eine nach § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässige Zuwendung. Die Übernahme der Praxisgebühr stellt auch keine nach § 7 Abs.1 Nr.1 HWG ausnahmsweise zulässige geringwertige Kleinigkeit dar. Dafür ist der Erstattungsbetrag zu hoch.
Bundesrat hat die geplante Novelle des Apothekergesetzes abgelehnt
Am 18.1.2005 hat der Bundesrat die geplante Änderung des Apothekengesetzes abgelehnt. Mit der Novelle hatte die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Vorschriften zum Apothekerrecht an europäisches Recht vorgesehen.
Der Bundesrat begründete die Ablehnung damit, dass die geplante Novelle eine Reaktion der Bundesregierung auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sei. Die Bundesregierung wolle ein Klageverfahren vor dem EuGH dadurch abwenden, dass die geltende Regelung, wonach Krankenhäuser nur von solchen Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren Sitz innerhalb desselben oder eines benachbarten Landkreises haben, aufgehoben wird. Dafür bestehe jedoch nach Ansicht des Bundesrates keine Notwendigkeit, solange noch keine Entscheidung des EuGH absehbar sei.
Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass wegen der dann möglichen nebeneinander existierenden europaweiten Bezugsquellen der Umfang von Arzneimittelproblemen sowie Arzneimittelfälschungen in den Krankenhäusern zunehmen werde.
KG Berlin 30.11.2004, 5 U 55/04
Werbung mit Vitaminprodukten zur Heilung akuter Krebserkrankungen kann unzulässig sein
Eine Werbung mit Vitaminprodukten zur Heilung akuter Krebserkrankungen kann wettbewerbswidrig sein und gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Patienten in der Werbung aufgefordert werden, sich nicht mehr schulmedizinisch behandeln zu lassen, sondern nur noch das Vitaminpräparat einzunehmen.
OVG Rheinland-Pfalz 17.12.2004, 12 A 11388/04.OVG u.a.
Eine monopolisierende Förderung einzelner Sozialstationen ist verfassungswidrig
Werden Sozialstationen durch die Kreise und kreisfreien Städte gefördert, so darf sich diese Förderung nicht nur auf eine einzige Sozialstation in einem bestimmten Gebiet beschränken. Eine derartige monopolisierende Förderung verletzt das Grundrecht der übrigen Anbieter auf freie Berufsausübung.
BFH 12.10.2004, V R 54/03
Dental-Hygieniker können von der Umsatzsteuer befreit sein
Dental-Hygieniker können nach § 4 Nr.14 UStG steuerfreie Umsätze im Auftrag eines Zahnarzts ausführen. Die gilt jedenfalls dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit analysierend und therapeutisch tätig wird, beispielsweise durch Bestimmung des Karies- und Parodontitisrisikos eines Patienten oder Zahnsteinentfernung.
LSG NRW 19.8.2004, L 16 KR 79/03
Krankenkassen müssen Kosten für Medikamenten-Anwendung außerhalb des Zulassungsbereichs nur ausnahmsweise übernehmen
Krankenkassen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Beschaffung eines Medikaments zu ersetzen, das außerhalb seines Zulassungsbereichs eingesetzt werden soll (so genannter „Off-label-use“). Das gilt jedenfalls dann, wenn keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über Erfolg und Risiken der zulassungsüberschreitenden Anwendung des Medikaments vorliegen.
BGH 4.11.2004, III ZR 201/04
Krankenhäuser müssen Patienten hinreichend über Wahlleistungen informieren
Patienten müssen gesondert vereinbarte Wahlleistungen mit einem Krankenhaus nur dann bezahlen, wenn sie hinreichend über die zu erwartenden Kosten informiert worden sind. Dazu reicht einerseits der Hinweis nicht aus, dass die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt. Es ist aber auch nicht notwendig, dass der Patient einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Wahlleistungen erhält.
OLG Frankfurt a.M. 7.12.2004, 8 U 194/03
Anwendung des “Robodoc-Verfahrens“ bei Hüftoperationen stellt keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar
Die Anwendung des computerunterstützten Fräsverfahrens („Robodoc“) bei Hüftoperationen rechtfertigt nicht die Annahme eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Das “Robodoc-Verfahren“ ist den herkömmlichen manuellen Verfahren nicht unterlegen. Ärzte müssen Patienten vor Anwendung des neuen Verfahrens allerdings umfangreich aufklären.
OLG Bamberg 28.9.2004, 1 U 98/04
Krankenversicherungen müssen nicht die Kosten einer künstlichen Befruchtung für ein zweites Kind erstatten
Private Krankenversicherungen müssen nur für das erste Kind die Kosten für eine künstliche Befruchtung tragen. Die Kosten für eine weitere künstliche Befruchtung, um ein zweites Kind zu bekommen, müssen die Versicherten selbst tragen. Die Indikation „Kinderlosigkeit“, die die Kostentragungspflicht der Versicherung begründet, ist nach der Geburt eines ersten Kindes nicht mehr gegeben.
BSG 2.12.2004, B 12 KR 15/04 R
Versicherte haben bei Krankenkassen-Fusion und Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht
Versicherte haben bei der Fusion von zwei Krankenkassen und einer darauf folgenden Verteuerung der Beiträge ein Sonderkündigungsrecht. Die aus der Fusion zweier Krankenkassen hervorgehende neue Krankenkasse ist Rechtsnachfolgerin der früheren Krankenkasse. Daher muss sie sich den bei ihr geltenden höheren Beitragssatz als Beitragssatzerhöhung zurechnen lassen.
BVerfG 18.11.2004, 1 BvR 2315/04
Schwerhörige Patienten können eine schriftliche Diagnose verlangen
Schwerhörige Patienten können verlangen, dass ihnen ihr Arzt einen schriftlichen Untersuchungsbericht aushändigt. Aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich die Pflicht des Arztes, seine Patienten über den Befund und die weitere Prognose zu unterrichten. Diese Pflicht muss er nach den Umständen des Einzelfalls auch schriftlich erfüllen.
BSG 24.11.2004, B 3 KR 23/04 R
Die Festbetragsfestsetzung verstößt möglicherweise gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung
Die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel verstößt zwar nicht gegen das Grundrecht der Arzneimittelhersteller auf Berufsfreiheit. Die Festsetzung kann aber eine verfassungswidrige Gleichbehandlung darstellen, wenn Arzneimittel mit anderen Arzneimitteln in eine Gruppe eingeordnet werden, obwohl keine Vergleichbarkeit vorliegt.
OLG Zweibrücken 27.7.2004, 5 U 15/02
Krankenhäuser haften nicht in jedem Fall für Infektionen
Krankenhausträger haften nicht in jedem Fall für die Folgen einer Infektion, die sich der Patient während eines Krankenhausaufenthalts zugezogen hat. Absolute Keimfreiheit lässt sich in einem Krankenhaus nicht erreichen. Daher zählt die Gefahr einer Infektion im Krankenhaus grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Patient nachweisen kann, dass die gebotenen hygienischen Vorkehrungen nicht eingehalten worden sind.
Vermittlungsausschuss im Bundesrat hat Einigungsvorschlag zum Fallpauschalenänderungsgesetz beschlossen
Am 24.11.2004 hat der Vermittlungsausschuss im Bundesrat einen Einigungsvorschlag zum Fallpauschalenänderungsgesetz beschlossen. Dieser sieht im Kern ein Hinausschieben der Konvergenzphase um ein weiteres Jahr bis 2009 vor. Ab dem Jahr 2005 soll ein bestimmter Prozentsatz von Krankenhausleistungen in Fallpauschalen abgegolten werden. Der Anteil soll dann stufenweise in vier weiteren Konvergenzstufen bis 2009 auf 100 Prozent ausgeweitet werden.
Außerdem sollen die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt werden. Die Kappungsgrenze soll im Jahr 2005 bei einem Prozent des Krankenhausbudgets liegen und in den folgenden Jahren um jeweils 0,5 Prozent angehoben werden. Der Kompromiss sieht ferner vor, dass Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, eine reduzierte Pauschale erhalten. Für hochspezialisierte Leistungen, die mit der jeweiligen DRG (Diagnostic Related Group) nicht sachgerecht abgerechnet werden können, sollen die Krankenhäuser in begrenzten Fällen individuell Zusatzentgelte vereinbaren können.
OLG Frankfurt 27.5.2004, 3 U 82/03
Krankenhausträger müssen Patienten über Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen informieren
Ein Krankenhausvertrag beinhaltet die Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers, den Patienten vor unverhältnismäßigen Kosten zu bewahren. Auch wenn der Patient die Verpflichtung eingegangen ist, von der Krankenkasse nicht übernommene Pflege- und Behandlungskosten selbst zu tragen, muss ihn die Klinik daher von einer Ablehnung der Kostenübernahme informieren. Informiert sie ihn nicht, stellt dies eine positive Vertragsverletzung des Krankenhausvertrages dar.
OLG Hamm 18.11.2004, 4 U 89/04
Seltene Anwendung eines Medikaments führt nicht zum Wegfall des Markenschutzes
Der Markenschutz für ein Medikament entfällt nicht schon deshalb, weil es nur selten (hier: insgesamt 30 Mal) angewendet wird. Eine Marke kann zwar gelöscht werden, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht „ernsthaft benutzt“ wird. Durch diese Regelung soll aber lediglich der Schein einer Benutzung verhindert werden. Die Beibehaltung einer Marke setzt dagegen nicht voraus, dass der Markeninhaber das Produkt optimal und gewinnbringend verwertet.
BSG 11.11.2004, B 9 V 3/03 R
Versorgungsträger müssen unter Umständen komfortablere Rollstühle finanzieren
Wenn ein Schwerbehinderter sich einen komfortableren Rollstuhl (hier zehn Stundenkilometer schnell) zulegt, darf der Versorgungsträger die Kostenübernahme nicht mit dem Hinweis komplett verweigern, dass der Behinderte mit einem nicht so komfortablen Rollstuhl hinreichend versorgt sei. § 18 Abs.2 BVG ermöglicht auch eine Sachleistung, die in Umfang, Material oder Ausführung über das Maß des Notwendigen hinausgeht.
OLG Koblenz 24.6.2004, 5 U 331/04
Ein folgenlos gebliebenes ärztliches Aufklärungsversäumnis rechtfertigt kein Schmerzensgeld
Ärzte sind nicht allein deswegen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, wenn sie ihre Patienten nicht richtig über eine Operation aufgeklärt haben. Die fehlende Aufklärung bildet nicht die eigentliche Anspruchsgrundlage. Sie kann lediglich bei Fehlen einer hypothetischen Einwilligung dazu führen, dass der Arzt für die schädlichen Folgen eines Eingriffs haftet.
Bundestag hat das Erste Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften verabschiedet
Am 11.11.2004 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit im Transfusionswesen.
BGH 14.9.2004, VI ZB 22/04
Im vorprozessualen Schlichtungsverfahren bei der ärztlichen Schlichtungsstelle entsteht keine Beweisgebühr
Für die anwaltschaftliche Vertretung einer Partei im vorprozessualen Schlichtungsverfahren bei der ärztlichen Schlichtungsstelle entsteht lediglich eine Geschäftsgebühr nach § 118 Abs.1 Nr.1 BRAGO. Diese wird gemäß § 118 Abs.2 BRAGO auf die entsprechenden Gebühren im anschließenden gerichtlichen Verfahren angerechnet. Eine gesonderte Beweisgebühr nach § 118 Abs.1 Nr.3 BRAGO entsteht hingegen nicht, da die ärztliche Schlichtungsstelle weder Gericht noch Behörde im Sinn dieser Vorschrift ist.
BMJ hat Eckpunkte zur Reform des Betreuungsrechts veröffentlicht
Am 5.11.2004 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) die Eckpunkte zur Reform des Betreuungsrechts veröffentlicht. Mit der Reform sollen vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt und die Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe gewährleistet werden.
BAG 24.9.2004, 5 AZB 46/04
Für Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Ärzten über Nebentätigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig
Darf ein in einem Krankenhaus angestellter Arzt in den Räumen des Krankenhauses Nebentätigkeiten ausüben, so ist bei Streitigkeiten über diese Nebentätigkeit der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Das ergibt sich aus § 2 Abs.1 Nr.4a ArbGG, wonach die Arbeitsgerichte unter anderem für Streitigkeiten zuständig sind, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für ein Präventionsgesetz erarbeitet
Am 20.10.2004 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf gemeinsame Eckpunkte für ein Präventionsgesetz verständigt. Mit dem Präventionsgesetz sollen neue Formen der Zusammenarbeit sowohl unter den Sozialversicherungszweigen als auch zwischen Sozialversicherungszweigen und Ländern geschaffen werden. Darüber hinaus soll es eine für das Gesundheitssystem neue Form der Zielorientierung verankern und die Qualitätssicherung von der Auswahl der Leistung bis zu ihrer Erbringung gewährleisten.
BSG 19.10.2004, B 1 KR 3/03 R u.a.
Krankenkassen müssen die Kosten einer Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung in der Regel nicht übernehmen
Frauen haben gegen ihre Krankenkassen regelmäßig keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung. Das gilt auch dann, wenn sie unter ihrem Aussehen psychisch leiden. Eine Kostenübernahme kommt nur in Betracht, wenn der regelwidrige Körperzustand eine entstellende Wirkung hat. Hierfür reicht eine bloße Abweichung vom gesellschaftlich als erstrebenswert erachteten Aussehen nicht aus.
OLG Koblenz 25.5.2004, 5 W 357/04
Arzthaftungsprozesse sind regelmäßig nicht für die Dauer des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen
Im Arzthaftungsprozess kommt regelmäßig keine Aussetzung des Verfahrens in Betracht, wenn wegen desselben Sachverhalts gegen die beteiligten Ärzte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Rechts- und Beweislage stellt sich im Arzthaftungsprozess oft wesentlich anders dar als im Strafverfahren. Daher muss das Zivilgericht regelmäßig unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens eine eigene Beweisaufnahme durchführen.
Bundestag hat Gesetz zur Organisationsreform in der Gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet
Am 1.10.2004 hat der Bundestag das Gesetz zur Organisationsreform in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verabschiedet. Das Gesetz soll dauerhaft stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie die Verwaltungsstrukturen modernisieren und wirtschaftlicher machen. Künftig soll es anstatt vier nur noch zwei bundesunmittelbare Rentenversicherungsträger geben. Außerdem sollen die Landesversicherungsanstalten durch Zusammenschlüsse reduziert werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2005 in Kraft treten.
Elektronische Gesundheitskarte soll zum 1.1.2006 eingeführt werden
Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) will die elektronische Gesundheitskarte zum 1.1.2006 einführen. Dazu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen dem BMGS den Entwurf einer Vereinbarung übermittelt. Auf dieser Grundlage muss nun entschieden werden, ob ein Genehmigungsverfahren mit Auflagen oder die Ersatzvornahme eingeleitet werden muss.
Bundestag hat höheren Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose beschlossen
Am 1.10.2004 hat der Bundestag das Kinder-Berücksichtigungsgesetz bei der Pflegeversicherung beschlossen. Demnach müssen kinderlose Mitglieder ab dem 1.1.2005 einen um 0,25 Prozent höheren Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Bis zu einer Bemessungsgrenze von 3.487,50 Euro werden damit monatlich 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens fällig. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Rentner über 65 Jahren sowie Empfänger des Arbeitslosengeldes II von dieser Regelung ausgenommen werden sollen.
Arzt im Praktikum ist seit dem 1.10.2004 endgültig abgeschafft
Zum 1.10.2004 ist der Arzt im Praktikum (AiP) endgültig abgeschafft worden. Künftig erhalten Ärzte ihre Approbation, ohne dass hierfür noch eine Zeit als Arzt im Praktikum abzuleisten ist. Die Berufszulassung erfolgt damit 18 Monate früher als bisher. Bislang haben Ärzte im Praktikum etwa 1.800 Euro verdient. Künftig erhalten Medizinstudenten nach Abschluss ihres Studiums ein rund zweieinhalbfach höheres Gehalt. Durch die Verkürzung der Ausbildungszeit erhofft sich die Bundesregierung eine steigende Anzahl von Medizinstudenten.
Bundestag hat Neuregelung zum Zahnersatz verabschiedet
Am 1.10.2004 hat der Bundestag die Zahnersatzregelung verabschiedet. Danach sollen Arbeitnehmer vom 1.7.2005 an einen Beitragsaufschlag zur Krankenversicherung für Zahnersatz zahlen. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Zahnersatzpauschale sollen Versicherte insgesamt 0,9 Prozent Sonderbeitrag für Zahnersatz und den Arbeitgeberanteil am Krankengeld zahlen. Damit soll der Arbeitgeberbeitrag entsprechend sinken. Demgegenüber sollen die Krankenkassen den allgemeinen Beitragssatz vom 1.7.2005 an um 0,9 Prozent senken. Somit müssen Arbeitnehmer netto 0,45 Prozent mehr Beiträge für die Zahnersatzregelung zahlen. Der Bundesrat muss der Neuregelung nicht mehr zustimmen.
VG Neustadt 31.8.2004, 4 L 2124/04.NW
Sozialamt muss nur ausnahmsweise für Fahrtkosten zum Arzt aufkommen
Sozialhilfeempfänger bekommen die Kosten für die Fahrt zu einer ambulanten ärztlichen Behandlung nur in Ausnahmefällen ersetzt. Insoweit gelten dieselben Kriterien wie bei gesetzlich Krankenversicherten. Diese können nur dann eine Erstattung der Fahrtkosten zum Arzt verlangen, wenn sie in bestimmter Weise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen und der Krankentransport zuvor ärztlich angeordnet worden ist.
OLG Hamm 21.9.2004, 4 U 74/04
Ausländische Internetapotheken dürfen deutsche Arzneimittelpreise unterbieten
Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ausländische Internetapotheken Arzneimittel zu niedrigen Preisen anbieten, als in Deutschland durch die Arzneimittelpreisverordnung vorgeschrieben. Diese Verordnung bindet nur deutsche Apotheker und ist daher auf den grenzschreitenden Verkehr mit Arzneimitteln nicht anwendbar.
OLG Hamm 20.9.2004, 6 U 112/04
Kritiker dürfen Schulmediziner als „Handlanger der Pharmaindustrie“ bezeichnen
Kritiker dürfen Schulmediziner als „Handlanger der Pharmaindustrie“ und als „pharmaabhängig“ bezeichnen. Diese Äußerungen sind von dem durch Art. 5 Abs.1 GG geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Sie stellen keine Diffamierung oder Schmähkritik dar.
BMGS: Entgeltkatalog zum Fallpauschalensystem für das Jahr 2005 soll als Anhaltspunkt bei der Abrechnung dienen
Am 16.9.2004 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung die Einzelheiten der Vergütung von Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen im Jahr 2005 beschlossen. Der dazu erstellte Entgeltkatalog führt die leistungsorientierte Vergütung der Krankenhausleistungen auf. Insbesondere aufwändige Leistungen werden in dem Katalog differenzierter als bisher abgebildet. Aus den bisher 824 Fallpauschalen sind 878 Fallpauschalen geworden. Auch sind im Zusatzentgeltkatalog 71 Zusatzentgelte aufgeführt.
SG Duisburg 24.8.2004, S 24 SB 20/04
Schwerbehinderten-Eigenschaft von Diabetes-Kranken beurteilt sich nach der Einstellbarkeit der Krankheit
Nach den vom Bundesarbeitsministerium herausgegeben „Anhaltspunkten“ gelten Diabetes-Kranke, deren Krankheit durch Diät und Insulinbehandlung gut einstellbar ist, nicht als schwerbehindert. Hieran ist weiterhin festzuhalten. Das Kriterium der Einstellbarkeit ist insbesondere nicht durch das Erfordernis von mindestens zwei Insulininjektionen pro Tag zu ersetzen.
OLG Frankfurt 8.6.2004, 6 U 79/03
Auch Werbung für frei verkäufliche Arzneimittel muss den Beratungshinweis enthalten
Der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen … fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” muss auch in einer Werbung für frei verkäufliche Arzneimittel enthalten sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Arzneimittel Nebenwirkungen haben kann. Die Hinweispflicht gilt zudem auch für Reformhaus-Besitzer. Diese verlieren hierdurch zwar möglicherweise Kunden an Apotheken. Das müssen sie aber im Hinblick auf den mit der Hinweispflicht beabsichtigten Schutz der Volksgesundheit hinnehmen.
OLG Koblenz 1.4.2004, 5 U 844/03
Ärzte müssen auch bei sehr hoher Erfolgsquote über die Risiken einer Operation aufklären
Ärzte müssen Patienten vor jeder Operation über das Risiko eines Misserfolgs aufklären. Das gilt selbst dann, wenn der konkrete Eingriff in diesem Krankenhaus noch nie misslungen ist. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht führt allerdings nicht zwingend zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des Patienten. Dies ist vielmehr nur der Fall, wenn sich der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung voraussichtlich gegen die Operation entschieden hätte.
BVerfG 4.8.2004, 1 BvR 1076/04 u.a.
Krankenkassen müssen bis auf weiteres nicht für homöopathische Arzneimittel zahlen
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (wie insbesondere homöopathische Arzneimittel) bleiben bis auf weiteres vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Es ist Sache der Fachgerichte zu prüfen, ob dieser Ausschluss mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
VG Koblenz 19.7. 2004, 3 K 2167/03.KO
Straffällig gewordenen Ärzten kann die Approbation entzogen werden
Einem wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Verordnung von Doping-Mitteln verurteiltem Arzt kann die Approbation entzogen werden. In einem solchen Fall ist der Arzt unwürdig, den Arztberuf auszuüben, da er nicht mehr das Vertrauen und das Ansehen besitzt, das für seinen Beruf unerlässlich ist.
BGH 6.7.2004, VI ZR 266/03
Kassenpatienten bekommen im Einzelfall Kosten einer privatärztlichen Behandlung ersetzt
Ein durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigter Kassenpatient muss sich nicht auf das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkassen verweisen lassen, wenn dieses System nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung bietet. Ist es dem Kassenpatienten nicht zumutbar, sich von einem Vertragsarzt behandeln zu lassen, kann die Haftpflicht des Schädigers auch die Übernahme der Kosten einer privatärztlichen Behandlung umfassen.
12. AMG-Novelle des Arzneimittelgesetzes ist in Kraft getreten
Am 6.8.2004 ist die 12. AMG-Novelle mit umfangreichen Änderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und enthält Änderungen der Regelungen zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln. Außerdem werden neue Rahmenregelungen für das Verfahren zur Beteiligung der Ethik-Kommission und zuständigen Bundesoberbehörde geschaffen.
BFH 22.4.2004, V R 1/98
Pflegeleistungen einer GmbH können umsatzsteuerfrei sein
Umsätze einer GmbH, die mit angestelltem qualifiziertem Krankenpflegepersonal Behandlungspflegeleistungen erbringt, sind nach § 4 Nr.14 UStG steuerfrei. In den Jahren 1988 bis 1990 ausgeführte Umsätze einer GmbH durch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gegenüber pflegebedürftigen Personen sind nach Art. 13 Teil A Abs.1g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, wenn die GmbH als Einrichtung mit sozialem Charakter anzuerkennen ist.
OLG Saarbrücken 24.3.2004, 1 U 549/03-141
Apotheker dürfen nicht mit der Aufschrift „Parfümerie“ werben
Apotheker, die an der Außenfassade ihrer Apotheke mit der Aufschrift „Parfümerie“ werben, verstoßen gegen § 25 Apothekenbetriebsordnung und damit gleichzeitig gegen das Wettbewerbsrecht. Parfums und Eau de Parfums sind keine „apothekenüblichen Waren” i.S.v. § 25 Nr.2 Apothekenbetriebsordnung.
Bundeseinheitliche Einführung des Fallpauschalensystems für Krankenhäuser soll verschoben werden
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat am 19.7.2004 mitgeteilt, dass die Übergangsphase für die bundeseinheitliche Einführung des Fallpauschalensystems von drei auf vier Jahre verlängert werden soll. Somit hätten die Krankenhäuser noch bis zum 31.12.2007 Zeit, das neue System umzusetzen.
Das Fallpauschalengesetz sieht vor, dass die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zukünftig nach Fallpauschalen für definierte Krankheitsfälle (so genannte Diagnosis Related Groups - DRG) vergütet werden. Die Abrechnung nach Fallpauschalen wurde in Stufen vom 1.1.2003 an (bis zum 1.1.2004 auf freiwilliger Basis) eingeführt. Ab dem 1.1.2007 sollten dann alle Krankenhausaufenthalte nach bundesweit einheitlichen Fallpauschalen abgerechnet werden.
BVerfG 9.6.2004, 2 BvR 1248/03 u. 2 BvR 1249/03
Die gesetzlichen Krankenkassen werden durch den Risikostrukturausgleich nicht in eigenen Grundrechten verletzt
Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger öffentlicher, vom Staat übertragener Aufgaben und deshalb nicht grundrechtsfähig. Sie können daher nicht geltend machen, durch den Risikostrukturausgleich in eigenen Grundrechten verletzt zu werden.
BFH 1.4.2004, V R 54/98
Stiftungen können mit Diplompsychologen steuerfreie arztähnliche Leistungen erbringen
Eine Stiftung kann mit bei ihr angestellten Diplompsychologen steuerfreie arztähnliche Leistungen i.S.v. § 4 Nr.14 S.1 UStG 1980 erbringen. Nach § 4 Nr.14 S.1 UStG sind unter anderem die Umsätze aus einer Tätigkeit als Arzt oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist bei richtlinienkonformer Auslegung unabhängig von der Rechtsform des Steuerpflichtigen und kann sich auch auf die Tätigkeit von Diplompsychologen erstrecken.
OVG Rheinland-Pfalz 29.6.2004, 7 A 12038/03.OVG
Für eine Rettungswache kann nur eine Sanitätsorganisation zuständig sein
Die Zuständigkeit für eine Rettungswache kann nur auf eine Sanitätsorganisation übertragen werden. Der Gesetzgeber hat im Interesse der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes bewusst auf eine Mehrfachzulassung verzichtet. Sofern mit einer Sanitätsorganisation bereits ein wirksamer öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden ist, können andere Sanitätsorganisation daher nicht die teilweise Übertragung der Rettungswache verlangen.
LSG Essen 9.7.2004, L 2 B 16/04 KR ER
Krankenkassen müssen bei Fusion Versicherte über Sonderkündigungsrecht informieren
Im Fall einer Fusion müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Mitglieder darüber informieren, dass ihnen unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Der kategorische Ausschluss eines Kündigungsrechts ist wettbewerbswidrig, weil er die Versicherten von einem Krankenkassen-Wechsel abhalten und damit zu einem unangemessenen Wettbewerbsvorteil führen könnte.
OLG Hamm 7.7.2004, 3 U 264/03
Bei Querschnittslähmung durch ärztlichen Behandlungsfehler kann ein Schmerzensgeld von 220.000 Euro angemessen sein
Ein Patient kann gegen seinen behandelnden Arzt einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn der Arzt trotz des hohen Risikos einer Querschnittslähmung eine Operation an den Bandscheiben vornimmt. Eine Haftung des Arztes kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn er den Patienten nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufklärt und die Erfolgsaussichten des Eingriffs im unteren einstelligen Prozentbereich liegen. In einem solchen Fall kann ein Schmerzensgeld i.H.v. 220.000 Euro angemessen sein.
BSG 30.6.2004, B 6 KA 11/04 R
Zahnärzte dürfen auch im Fall der Überschreitung der Altersgrenze von 68 Jahren Vertretungsfälle übernehmen
Zahnärzte dürfe ihre Kollegen bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung selbst dann vertreten, wenn sie älter als 68 Jahre sind. Die gesetzlich angeordnete Altersgrenze von 68 Jahren für angestellte Ärzte gilt nicht für Vertretungsfälle. Es kann nicht angenommen werden, dass ein Zahnarzt, der älter als 68 Jahre ist, unabhängig von Umfang und Dauer der einzelnen Vertretungstätigkeit außer Stande ist, die Aufgaben eines Vertreters ordnungsgemäß zu erfüllen.
VG Berlin 6.5.2004, VG 14 A 385.98
Apothekenkammer Berlin muss aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände austreten
Eine Apothekenkammer darf nur dann Mitglied in der privatrechtlichen Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) sein, wenn dadurch nicht Beteiligungsrechte ihrer eigenen Pflichtmitglieder verloren gehen. Diese Voraussetzung ist derzeit zu Lasten der abhängig beschäftigten Apotheker nicht gewahrt, weil in der ABDA selbständige Apotheker überproportional vertreten sind. Auf Klage eines abhängig beschäftigten Apotheker müssen Apothekenkammern (hier die Apothekenkammer Berlin) daher aus der ABDA austreten.
BGH 27.4.2004, 1 StR 165/03
Kassenärzte müssen Preisnachlässe für Arznei- und Hilfsmittel an die Krankenkassen weitergeben
Kassenärzte machen sich wegen Untreue gem. § 266 Abs.1 StGB strafbar, wenn sie Preisnachlässe für Arznei- und Hilfsmittel (“kick-backs”) nicht an die Krankenkassen weitergeben. Der Vertragsarzt handelt als Vertreter der Krankenkasse, indem er an ihrer Stelle das Rahmenrecht der Versicherten auf medizinische Versorgung konkretisiert. Wenn er Preisnachlässe nicht an die Krankenkasse weitergibt, verletzt er insoweit die ihm gegenüber der Krankenkasse obliegende Vermögensbetreuungspflicht.
OLG Köln 24.6.2004, 7 U 23/04
Krankenhausträger haben gegen den Staat keinen Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten für mittellose Notfallpatienten
Krankenhausträger haben gegen den Staat keinen Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten, die durch die ärztliche Versorgung eines mittellosen nichtversicherten Notfallpatienten entstanden sind. Ein Anspruch aus Aufopferung oder nach enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten kommt nicht in Betracht. Der Krankenhausträger muss seine Ansprüche vielmehr auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen den Träger der Sozialhilfe geltend machen.
OLG Karlsruhe 24.6.2004, 3 Ss 187/03
Bei Schwerkranken kann Cannabis-Konsum wegen Notstands gerechtfertigt sein
Schwerkranke machen sich nicht wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar, wenn sie zur Linderung ihrer Krankheit Cannabis anbauen und einnehmen. In solchen Fällen kann der grundsätzlich strafbare Drogenbesitz auf Grund eines Notstands gem. § 34 StGB gerechtfertigt sein. Voraussetzung für die Rechtfertigung ist allerdings, dass sich das Mittel zur Gefahrenabwehr eignet und kein anderes ebenso geeignetes medizinisches Produkt zur Verfügung steht.
Zum 1.7.2004 gilt das „Persönliche Budget“ im SGB IX trägerübergreifend
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB gilt ab 1.7.2004 das so genannte Persönliche Budget im SGB IX trägerübergreifend. Außerdem wird es auf pflegerische Leistungen ausgeweitet. Gleichzeitig tritt auch eine Budgetverordnung in Kraft, die unter anderem das Antragsverfahren, die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Leistungsträger regeln soll.
Als Persönliche Budgets stellen Rehabilitationsträger behinderten Menschen statt einer Sachleistung einen Geldbetrag oder Gutscheine zur Verfügung. Die Betroffenen können so selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll soweit wie möglich die stationäre Betreuung vermeiden und so den Grundsatz "Ambulant vor stationär" umsetzen. Die Einführung trägerübergreifender Persönlicher Budgets wird in Modellen bis Ende 2007 erprobt.
Zum 1.7.2004 tritt eine neue Heilmittel-Richtlinie sowie ein neuer Heilmittelkatalog in Kraft
Zum 1.7.2004 wird die neue Heilmittel-Richtlinie sowie ein neuer Heilmittelkatalog in Kraft treten, mit denen die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems und die Patientenversorgung gestärkt werden sollen. Damit werden künftig auch längerfristige Verordnungen möglich, wenn der behandelnde Arzt dies begründet. Die Verordnung ist dann nicht an maximale Verordnungsmengen gebunden und kann ohne Therapiepause fortgeführt werden. Die Gesamtverordnungsmenge wird so bestimmt, dass die Versicherten nicht mit unverhältnismäßigen Zuzahlungen pro Verordnungsblatt belastet werden.
BGH 22.6.2004, X ZR 171/03
Krankenkassen müssen übergegangene Ansprüche aus einem Reisevertrag innerhalb der Frist des § 651g BGB geltend machen
Reisende müssen gem. § 651g Abs.1 S.1 BGB ihre vertraglichen Ansprüche aus dem Reisvertrag innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend machen. Diese Ausschlussfrist gilt auch für Krankenkassen, die Kosten für die Heilbehandlung eines verunfallten Reisenden aus übergegangenem Rechts geltend machen. Die Fristversäumnis ist lediglich unschädlich, wenn sie nicht auf dem Verschulden der Krankenkasse beruht. Die Geltendmachung des Anspruchs muss dann allerdings ohne schuldhaftes Zögern nachgeholt werden.
SG Freiburg 30.9.2003, S 9 U 3367/02
Zur Anerkennung einer Hepatitis-Erkrankung bei Allgemeinmedizinern als Berufskrankheit
Voraussetzung für die Anerkennung einer Infektionskrankheit als Berufskrankheit ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Infektionsgefahr besteht. Besonders gefährdeten Berufsgruppen kommen insofern Beweiserleichterungen zu Gute. Ein berufliches Infektionsrisiko für Hepatitis ist beispielsweise bei Internisten und Mitarbeitern im Rettungsdienst anerkannt. Dies gilt auch für Allgemeinmediziner und ihre Mitarbeiter, wenn sie eine Praxis mit durchschnittlichem Patientendurchgang betreiben.
VG Lüneburg 9.6.2004, 5 A 251/02 u. 5 A 38/03
Vitametiker brauchen keine Heilpraktikererlaubnis
Für die Ausübung der Vitametik ist keine Heilpraktikererlaubnis erforderlich. Hierfür sind keine ärztlichen Fachkenntnisse erforderlich. Die Behandlung kann zudem keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Außerdem müssen Vitametiker ihre Klienten darüber aufklären, dass keine ärztliche oder heilpraktische Behandlung stattfindet. Daher besteht auch nicht die Gefahr, dass ernsthaft erkrankte Menschen sich durch das Aufsuchen eines Vitametikers von Arztbesuchen abhalten lassen.
Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Änderung des Arzneimittelgesetzes geeinigt
Am 17.6.2004 hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Änderung des Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes geeinigt. Das Gesetzesvorhaben soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und den Patientenschutz gewährleisten. Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Entwicklung neuer und besserer Arzneimittel in Europa vereinheitlicht werden. Zudem soll damit die Verbreitung von Arzneimittelfälschungen erschwert werden.
Das Vermittlungsergebnis sieht vor, dass Kontaktstellen für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer zentral bei den beiden Arzneimittelzulassungsbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paul-Ehrlich-Institut, angesiedelt werden sollen. Für klinische Prüfungen mit zugelassenen Arzneimitteln im universitären Bereich sollen in einer das Gesetz ergänzenden Rechtsverordnung geeignete Sonderregelungen geschaffen werden.
BGH 16.6.2004, IV ZR 117/02
Private Krankenversicherungen müssen bei Prämienanpassungen strenge Maßstäbe einhalten
Private Krankversicherungen dürfen nur dann eine Prämienanpassung vornehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen des Prämienanpassungsrechts (§ 178g Abs.2 VVG i.V.m. §§ 12b, 12c VAG) beachten. Die Einhaltung dieser Maßstäbe unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Kann die Versicherung die Erhöhung nicht nachvollziehbar belegen, ist die Prämienerhöhung unwirksam.
BMF-Schreiben: Zur steuerlichen Behandlung der Praxisgebühr bei der Gewinnermittlung
Mit Schreiben vom 25.5.2004 (IV A 6 - S 2130 - 7/04) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerliche Behandlung der Praxisgebühr bei der Gewinnermittlung erörtert. Danach gilt künftig, dass die vom Versicherten zu zahlende Praxisgebühr beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten eine Betriebseinnahme und keinen durchlaufenden Posten darstellt. Die Sonderreglung für den Fall, in dem der Versicherte nicht zahlt (Übergang durch Ausfallrisiko durch die Krankenkasse), steht dem nicht entgegen.
BFH 18.3.2004, V R 53/00
Umsätze aus der ärztlichen Heilbehandlung durch Krankenhäuser sind nur unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei
Die Steuerbefreiung für Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt gem. § 4 Nr.14 UStG gilt nicht auch für ärztliche Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus. Sämtliche Umsätze der Krankenhäuser sind gem. § 14 Nr.16b UStG i.V.m. § 67 AO 1977 nur dann steuerfrei, wenn die Leistungen in besonderem Maße sozial schützenswerten Patienten zukommt. Die hierin liegende Ungleichbehandlung von Ärzten und Krankenhäusern verstößt nicht gegen Art. 3 Abs.1 GG.
BSG 18.5.2004, B 1 KR 21/02 R-B
Krankenkassen müssen nicht für Medikamente ohne deutsche oder zentrale EU-Zulassung zahlen
Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Kosten für Medikamente erstatten, die zwar in einem anderen EU-Mitgliedstaat, aber nicht in Deutschland zugelassen sind. Der Vertrieb eines Medikaments und die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse sind in Deutschland verboten, solange Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht in Deutschland oder durch eine zentrale europäische Zulassung geprüft worden sind.
LG Coburg 20.2.2004, 11 O 282/03
Zahnärzte müssen Patienten bei unnötiger Überkronung Schmerzensgeld zahlen
Zahnärzte verletzen ihre ärztlichen Sorgfaltspflichten, wenn sie einen Zahn überkronen, obwohl mangels ausreichender Zahnsubstanz eine dauerhafte Verankerung der Krone nicht mehr möglich ist. Patienten haben für die mit einer solchen unnötigen Behandlung verbundenen Unannehmlichkeiten und Schmerzen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Bundestag hat die Abschaffung des Arzt im Praktikum beschlossen
Am 6.5.2004 hat der Bundestag beschlossen, die Phase Arzt-im-Praktikum (AiP) innerhalb des Medizinstudiums zum 1.10.2004 abzuschaffen. Alle Absolventen mit abgeschlossenem Medizinstudium müssen dann als Assistenzärzte eingestellt und entlohnt werden. Damit wird das Bruttoeinkommen von derzeit 1.000 Euro auf etwa 3.000 Euro steigen. Alle Absolventen, die ihr AiP vor dem 1.10.2004 beginnen, müssen die für das AiP vorgesehenen 18 Monate zu Ende ableisten. Allerdings ist eine Übergangsregelung zur finanziellen Gleichstellung vorgesehen. Absolventen, die ihr AiP am 1.10.2004 noch nicht abgeschlossen haben, bekommen ab dem 1.10.2004 die höhere Assistenzarztvergütung.
VG Berlin 27.4.2004, VG 8 A 111.04 u.a.
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme von Praxis- und Rezeptgebühren
Sozialhilfeempfänger müssen Praxis- und Rezeptgebühren aus den nach den Regelsätzen gewährten laufenden Sozialhilfeleistungen selbst bezahlen. Der Gesetzgeber hat diese finanziellen Eigenbeteiligungen als einen bereits mit den sozialhilferechtlichen Regelsatzleistungen abgedeckten Bedarf qualifiziert.
VGH Baden-Württemberg 28.4.2004, 9 S 1741/02
Fachärzte dürfen einen Fachkundenachweis in Röntgendiagnostik erwerben
Radiologen müssen es hinnehmen, wenn auch anderen Fachärzten die Erlaubnis erteilt wird, einen Fachkundenachweis in bestimmten Bereichen der Röntgendiagnostik zu erwerben. Sie können sich insbesondere nicht auf eine Verletzung ihrer durch Art. 12 Abs.1 GG geschützten Berufsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht gewährt keinen Schutz vor einer Beeinträchtigung durch Konkurrenz.
Bundestag hat Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen
Am 2.4.2004 hat der Bundestag umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen zur Arzneimittelsicherheit und die zur Umsetzung europäischen Rechts notwendigen Änderungen der Regelungen zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln bei Menschen – insbesondere bei Kindern. Ferner werden im Zwölften AMG neue Rahmenregelungen für das Verfahren zur Beteiligung der Ethik-Kommission und zuständigen Bundesoberbehörde geschaffen.
SG Köln 10.3.2004, S 19 KA 5/04
Verpflichtung von Ärzten zur Einziehung der Praxis-Gebühr ist rechtmäßig
Die seit dem 1.1.2004 bestehende Verpflichtung von Ärzten, von ihren Patienten pro Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro einzuziehen, ist rechtmäßig. Die Praxisgebühr ist ein geeignetes Mittel, um die unbedachte Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen einzudämmen. Der damit verbundene organisatorische Aufwand überschreitet nicht die Zumutbarkeitsgrenze.
OLG Jena 15.1.2004, 4 U 836/03
Bei einer Überweisung müssen Ärzte nur den konkreten Überweisungsauftrag erfüllen
Wird einem Arzt ein Patient überwiesen, so ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Anamnese durchzuführen und weitere Befunde zu erheben, die über den konkreten Überweisungsauftrag hinausgehen. Er kann sich vielmehr darauf verlassen, dass dies bereits durch den erstbehandelnden Arzt geschehen ist. Etwas anderes gilt nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Diagnose des erstbehandelnden Arztes gibt.
BAG 16.3.2004, 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst ist seit dem 1.1.2004 Arbeitszeit
Bereitschaftsdienste stellen seit der zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderung des ArbZG Arbeitszeit dar. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 Abs.1 ArbZG acht (beziehungsweise zehn) Stunden pro Tag nicht überschreiten. In kirchlichen Regelungen darf zwar grundsätzlich hiervon abgewichen werden. Das setzt allerdings voraus, dass diese Regelungen in einem kirchenrechtlichen legitimierten Arbeitsrechtsregelungsverfahren ergangen sind.
Gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten für bestimmte rezeptfreie und homöopathische Medikamente erstatten
Seit dem 1.1.2004 werden auf Grund der Gesundheitsreform nicht verschreibungspflichtige Präparate in der Regel nicht mehr erstattet, sondern müssen von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Patienten verständigte sich am 16.3.2004 auf eine Ausnahmeliste von 36 Wirkstoffen mit daran gekoppelten schwerwiegenden Erkrankungen.
EuGH 16.3.2004, C-264/01 u.a.
Kassenverbände dürfen Erstattungsgrenzen für Arzneimittel festlegen
Die Festsetzung von Höchstbeträgen, bis zu deren Erreichen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Arzneimitteln übernehmen, verstößt nicht gegen das europäische Recht. Die gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Krankenkassenverbände bei der Festsetzung der Erstattungsgrenzen nicht als Wirtschaftsunternehmen handeln.
EU-Rat hat Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung beschlossen
Am 12.3.2004 hat der EU-Rat die Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung beschlossen. Diese Revision nimmt insbesondere die notwendigen Anpassungen der Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln in Europa vor und soll der Sicherung der Pharmastandorte in Europa dienen. Die europäische Revision betrifft in erster Linie den Anwendungsbereich des zentralen Verfahrens und den „Unterlagenschutz“ für Arzneimittelzulassungen. Arzneimittel mit neuen Stoffen sollen dem zentralen Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur obligatorisch zugeordnet werden, wenn sie zur Behandlung von AIDS, Krebs, Diabetes und neurodegenerativen sowie seltenen Erkrankungen bestimmt sind. Weitere Arzneimittelgruppen werden erst später in das zentrale Zulassungsverfahren überführt.
BGH 3.3.2004, IV ZR 25/03
Private Krankenversicherungen müssen die Gesamtkosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen
Die private Krankenversicherung eines zeugungsunfähigen Mannes muss auch die Kosten für die bei der Frau durchgeführten In-vitro-Fertilisation (Entnahme von Einzellen aus dem Eierstock) übernehmen. Sie kann die Kostenübernahme nicht mit der Begründung verweigern, diese Behandlung betreffe ausschließlich die Frau. Diese Maßnahme ist eine auf das Krankheitsbild des Klägers abgestimmte Gesamtbehandlung.
BGH 22.1.2004, III ZR 68/03
Pflegeheime haben bei einer fremdfinanzierten künstlichen Ernährung keinen Anspruch auf Entgelt für Verpflegung
Wenn ein Heimbewohner auf eine künstliche Ernährung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, so darf das Pflegeheim dem Bewohner kein Entgelt für Verpflegung in Rechnung stellen. Bei künstlicher Ernährung eines Heimbewohners spart das Heim Aufwendungen für dessen Verpflegung. Diese Ersparnis muss sich das Heim gem. § 615 S.2 BGB auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen lassen.
LG München I 3.2.2004, 20 S 21528/03
Krankenkassen müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung für ein zweites Kind nicht übernehmen
Krankenkassen sind zwar grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Bei bereits erfülltem Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung müssen die Kassen die Kosten einer weiteren Behandlung aber nicht übernehmen.
BVerfG 18.2.2004, 1 BvR 2152/03 u.a.
Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist verfassungsgemäß
Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Insbesondere stellt sie keinen unangemessenen Eingriff in die durch Art.12. Abs.1 GG geschützte Berufsfreiheit der privaten Krankenkassen dar. Die Anhebung der Grenze erfolgte, um die finanzielle Lage und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Hinter dieses überragende Gemeinwohlinteresse müssen die Rechte der privaten Krankenkassen zurücktreten.
LSG Rheinland-Pfalz 12.1.2004, L 2 RI 160/03
Gesetzlich Versicherte können Rehabilitationsklinik nicht frei wählen
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik ihrer Wahl. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Leistungsträger mit dieser Klinik keinen Vertrag abgeschlossen hat. Der Versicherte kann nicht verlangen, dass auf seinen Wunsch hin mit dieser Klinik ein Vertrag abgeschlossen wird.
BFH 22.10.2003, I R 65/02
Ein ambulantes Rehabilitationszentrum ist kein von der Gewerbesteuer befreites Krankenhaus
Ein ambulantes Rehabilitationszentrum ist kein von der Gewerbesteuer gem. § 3 Nr.20b GewStG befreites Krankenhaus. Für die Einstufung als Krankenhaus ist regelmäßig erforderlich, dass die Einrichtung eine ständige ärztliche Betreuung gewährleistet und über hinreichende Übernachtungsmöglichkeiten verfügt. Dies ist bei einem ambulanten Rehabilitationszentrum nicht gewährleistet.
BAG 28.1.2004, 5 AZR 530/02
Bereitschaftsdienste dürfen schlechter bezahlt werden als normale Arbeitszeiten
Bereitschaftsdienste dürfen wegen der insgesamt geringeren Inanspruchnahme der Arbeitnehmer niedriger vergütet werden als normale Arbeitszeiten. Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Entscheidend ist nur, ob die Höhe der Vergütung angesichts der durchschnittlich zu erwartenden Arbeitsbelastung angemessen ist.
LSG Rheinland-Pfalz 27.10.2003, L 5 B 126/03 SB
Ärzten droht bei Nichterstellung eines gerichtlich angeforderten Befundsberichts ein Ordnungsgeld
Ärzte müssen auf gerichtliche Anforderung hin Befundsberichte erstatten. Geht der Bericht trotz mehrfacher schriftlicher und mündlicher Erinnerung nicht bei Gericht ein, so kann der Arzt zu einem Beweisaufnahmetermin geladen werden. Wenn er zu diesem Termin nicht erscheint, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro festgesetzt werden.
BFH 28.8.2003, IV R 69/00
Rechtsprechungsänderung: Heilhilfsberufe können auch ohne staatliche Erlaubnis eine freiberufliche Tätigkeit darstellen
Die bisherige Rechtsprechung, wonach Heilhilfsberufe dem Katalogberuf des Krankengymnasten nur dann ähnlich sind, wenn hierfür eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, wird aufgegeben. Es reicht vielmehr aus, wenn der Steuerpflichtige über eine Erlaubnis seines Berufsverbandes verfügt und diese Erlaubnis Kenntnisse bescheinigt, die mit den Anforderungen einer staatlichen Prüfung für die Ausübung der Heilhilfsberufe vergleichbar sind.
Zum 1.1.2004 treten in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlreiche Änderungen in Kraft
Zum 1.1.2004 treten zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Das Vergütungssystem in Krankenhäusern wird auf ein DRG-Fallpauschalensystem (DRG - Diagnosis Related Groups) umgestellt. Davon ausgenommen sind vorerst psychiatrische Einrichtungen. Der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln wird auch über Versand- oder Internetapotheken ermöglicht. Die teilnehmenden Apotheken müssen hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine behördliche Erlaubnis für diesen Handel zu erhalten. Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten dürfen ebenfalls Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland versenden, sofern sie die deutschen Sicherheitsstandards erfüllen.
EuGH 11.12.2003, C-322/01
Internet-Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten darf nicht verboten werden („DocMorris“)
Deutschland muss den Internet-Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten künftig zulassen. Das derzeit geltende generelle Verbot stellt eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Etwas anderes gilt für verschreibungspflichtige Medikamente. Bei derartigen Medikamenten kann der Internet-Versandhandel das Risiko einer fehlerhaften oder missbräuchlichen Verwendung erhöhen. Deshalb ist ein diesbezügliches Verbot rechtmäßig.
Ärzte und gesetzliche Krankenkassen haben sich auf ein Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr geeinigt
Zum 1.1.2004 wird im Rahmen der Gesundheitsreform die Praxisgebühr eingeführt. Dann müssen alle in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten einmal im Quartal zehn Euro bei ihrem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch selbst zahlen. Zur Vorgehensweise bei der Zahlung der Praxisgebühr haben Ärzte und gesetzliche Krankenkassen einen Kompromiss vereinbart. Danach müssen die niedergelassenen Ärzte ab dem 1.1.2004 die Praxisgebühr von zehn Euro selbst einziehen. Die Praxisgebühr verbleibt in den Arztpraxen, die Ärzte bekommen später bei der Abrechnung mit der Krankenkasse entsprechend weniger Honorar.
Die Praxisgebühr entfällt bei allen anschließenden Überweisungen im Quartal sowie bei jährlichen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt, bei Vorsorge- und Früherkennungsterminen und bei Schutzimpfungen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen ausgenommen. Die Ärzte erhalten keine Bearbeitungsgebühr. Zahlen die Patienten nicht, muss die Arztpraxis eine Mahnung schicken. Die Patienten tragen die Portokosten. Zahlen die Patienten trotz Mahnung nicht, wird die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ein Mahnverfahren einleiten. Dafür wird zusätzlich eine Gebühr von vier Euro fällig. Bleibt auch dieses erfolglos, trägt die Krankenkasse das Restrisiko.
OLG Düsseldorf 20.3.2003, 8 U 18/02
Ärzte müssen bei Schönheitsoperationen besonders gründlich über Risiken aufklären
Ärzte müssen ihre Patienten bei Schönheitsoperationen besonders gründlich über die Risiken des Eingriffs aufklären. Eine so genannte Grundaufklärung über die allgemeinen Risiken einer Operation genügt insofern nicht. Vielmehr muss der Arzt dem Patienten eine zutreffenden Einblick in die Schwere des Eingriffs vermitteln und gegebenenfalls auch auf Misserfolge hinweisen.
VGH Baden-Württemberg 28.7.2003, 9 S 1138/03
Betrügerischen Ärzten kann die Approbation entzogen werden
Ärzten, die wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt wurden, kann die Approbation entzogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Straftaten des Arztes nicht gegenüber einem Patienten erfolgt sind. Ausschlaggebend ist der von dem Arzt hervorgerufene schwerwiegende Ansehens- und Vertrauensverlusts für den Berufsstand.
BFH 30.9.2003, III R 5/00
Praxisgemeinschaften haben regelmäßig keinen Anspruch auf Investitionszulage
Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von mehreren selbständig praktizierenden Ärzten errichtete Praxisgemeinschaft hat regelmäßig keinen Anspruch auf Investitionszulage. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die GbR darauf beschränkt, die in den Einzelpraxen benötigten Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die dafür anfallenden Kosten auf die Ärzte zu verteilen. Die Anspruchsberechtigung scheitert in diesem Fall an der fehlender Gewinnerzielungsabsicht der GbR.
Bundestag hat die Gesundheitsreform beschlossen
Am 26.9.2003 hat der Bundestag das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. Das Reformpaket sieht ab 2004 einen durchschnittlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 13,6 Prozent vor. Ab 2005 soll der Beitragssatz unter 13 Prozent fallen. Nach der Beratung im Bundesrat am 17.10.2003 soll die Gesundheitsreform am 1.1.2004 in Kraft treten.
EuGH 9.9.2003, C-151/02
Bereitschaftsdienst von Ärzten ist Arbeitszeit
Der Bereitschaftsdienst von Ärzten ist in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen. Ausschlaggebend ist, dass sich die Ärzte an einem von ihrem Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen müssen.
BGH 15.5.2003, I ZR 217/00
Schönheitskliniken dürfen in Zeitungen mit dem Satz „Schönheit ist das Ziel“ für sich werben
Die Zeitungsanzeige einer Schönheitsklinik mit der Überschrift „Schönheit“ ist das Ziel“ ist nicht wettbewerbswidrig. Angehörige der freien Berufe dürfen grundsätzlich mit Zeitungsanzeigen für ihre Leistungen werben, soweit die Anzeigen nach Form, Inhalt und Häufigkeit nicht übertrieben wirken. Der Satz „Schönheit ist das Ziel“ verlässt zwar den Rahmen sachangemessener Information; er hebt die eigenen Leistungen aber nicht in einer anpreisenden Art und Weise hervor.
BVerfG 17.7.2003, 1 BvR 2115/02
Kliniken dürfen im Internet sachlich werben
Kliniken dürfen im Internet werben, wenn ihre Selbstdarstellung auf sachliche Informationen beschränkt ist. Zulässig sind insbesondere Angaben über die Behandlungsgebiete, die behandelnden Ärzten und die Ausstattung der Klinik. Eine in diesem Sinn angemessene Selbstdarstellung entspricht dem Informationsbedürfnis der Patienten, die sich über Behandlungsmöglichkeiten informieren wollen.
BGH 24.6.2003, KZR 18/01
Kartellrecht: Kleine Krankenkassen dürfen den günstigsten Lieferanten für wiederverwendbare Hilfsmittel auswählen
Kleinere Krankenkassen müssen bei wiederverwendbaren Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehhilfen oder Prothesen) nicht sämtliche, nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen zugelassenen Leistungserbringer berücksichtigen.
BGH 26.6.2003, 1 StR 269/02
Ärzte können sich bei zu später Einweisung eines Patienten wegen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar machen
Ein Arzt kann sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 Abs.1 StGB strafbar machen, wenn er einen Patienten zu spät in ein geeignetes Krankenhaus einweist und der Patient deshalb stirbt.
OVG Rheinland-Pfalz 17.4.2003, LBGH 11762/02.OVG
Ärzte dürfen auch mit Leuchtreklame für sich werben
Ärzte dürfen werben, wenn sich die Werbung auf eine interessengerechte, sachangemessene Information der Patienten konzentriert. In diesem Rahmen ist es auch zulässig, wenn die Werbung mittels einer Leuchtreklame erfolgt. Allein die Benutzung neuartiger Informationsträger macht die Werbung noch nicht berufswidrig.
BAG 5.6.2003, 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst in einer Rettungsleitstelle muss nicht wie Arbeitszeit gewertet und vergütet werden
Die Anordnung von Bereitschaftsdienst in einer Rettungsleitstelle ist grundsätzlich zulässig. Der Bereitschaftsdienst muss zudem nicht wie Arbeitszeit vergütet werden.
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